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Europäische Länder legen Lufträume zusammen, um Kosten und Verschmutzung zu reduzieren [DE]

Veröffentlicht 20. November 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Schweiz, die gemeinsam die Hälfte aller Flüge in Europa verzeichnen, haben sich darauf geeinigt, ihre Lufträume zusammenzulegen und den Luftverkehr grenzüberschreitend zu regeln. 

Am 18. November 2008 wurde beim Europäischen Zivilluftfahrtgipfel eine Absichtserklärung über die Errichtung ‚Funktioneller Luftraumblöcke: Mitteleuropa’ (FABEC) unterzeichnet, die die Lufträume von sechs europäischen Länder zusammenlegt.

Frankreich, derzeitiger EU-Ratsvorsitzender, lobte das Abkommen als großen Schritt in Richtung einer effektiven Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums (SES). Im Herzen Europas verwalteten die FABEC-Länder derzeit etwa 55% aller Flüge in Europa und deckten die komplexestens Verkehrsräume zwischen den am häufigsten angeflogenen Flughäfen ab.

Ziel der Initiative ist die Organisation des Flugverkehrsmanagements unabhängig von nationalen Grenzen. Damit soll die Leistungsfähigkeit der Flugverkehrsleitung in den Bereichen Sicherheit, Auswirkungen auf die Umwelt, Kapazitäten, Kosteneffizienz, kürzere Flugrouten und Effizienz militärischer Einsätze verbessert werden.

Bei der europäischen Luftfahrtkonferenz, an dem Politiker und Interessenvertreter der europäischen Luftfahrtbranche teilnahmen, um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt zu besprechen, wurden außerdem Vereinbarungen zur Gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky“ unterzeichnet. Bei dieser Initiative handelt es sich um eine auf sieben Jahre ausgelegte, mit 1,6 Milliarden Euro ausgestattete öffentlich-private Partnerschaft, die darauf abzielt, die Luftfahrtbranche bei der Verbesserung der Kraftstoffeffizienz im Luftverkehr und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen.

Beim Gipfel, der vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise und des wirtschaftlichen Abschwungs stattfand, wurde außerdem über die Pläne der Europäischen Kommission diskutiert, den Luftfahrtsektor in das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) aufzunehmen. Der Vorschlag sieht eine Obergrenze für die CO2-Emissionen sämtlicher Flugzeuge vor, die von Flughäfen in der EU starten oder auf diesen landen. Gleichzeitig würde den Fluggesellschaften die Möglichkeit gegeben, Verschmutzungskredite auf dem CO2-Markt der EU zu erwerben. Der Vorschlag wurde von den Fluggesellschaften abgelehnt, die befürchten, dass ihre Gewinne dann drastisch zurückgehen könnten (EurActiv vom 27. Oktober 2008).

Die Fluggesellschaften betonen außerdem, dass die Aufnahme der Luftfahrtbranche in das EU-ETS nicht vollzogen werden könne, bevor nicht ein gut funktionierender Einheitlicher Europäischer Luftraum errichtet worden sei und sich der Sektor vom derzeitigen wirtschaftlichen Abschwung erholt habe. 

Nächste Schritte: 
  • Bis 2010: Internationales Abkommen über die Einrichtung und Umsetzung der FABEC wird unterzeichnet. 
  • Bis Ende 2011: Neugestaltung der internen grenzüberschreitenden Lufträume der FABEC soll umgesetzt werden. 
  • 1. Januar 2012: Geplanter Beginn des CO2-Handels in der Luftfahrtbranche. 
Hintergrund : 

Trotz einer Reihe von Verordnungen, die im März 2004 verabschiedet wurden, um durch eine Reform des aktuellen Flugverkehrsmanagementsystem einen ‚Einheitlichen europäischen Luftraum’ (‚Single European Sky’ – SES) zu schaffen, bleibt der europäische Luftraum weithin in 27 einzelne Lufträume unterteilt, die von den nationalen Regierungen kontrolliert werden.

Diese Fragmentierung zwingt die Fluggesellschaften dazu, große Umwege durch die 27 verschiedenen Lufträume zu fliegen, von denen jeder auf Grundlage verschiedener Regelungen und Vorschriften von einem anderen Dienstleister für Flugsicherungsdienste verwaltet wird. Infolgedessen müssen sie längere Strecken fliegen, wodurch Emissionen und Kosten für die Gesellschaften steigen.

Da mit den Verordnungen von 2004 nur wenige Fortschritte erzielt werden konnten, legte die Europäische Kommission im Juni 2008 ein zweites Gesetzespaket vor, um die zahlreichen Hindernisse zu beseitigen, auf die man bei dem Versuch, den europäischen Luftraum zu vereinheitlichen, gestoßen war.

In erster Linie wurden in Ergänzung zum vorigen Paket verbindliche Leistungsvorgaben für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingeführt und 2012 als Frist gesetzt, bis zu der die Mitgliedstaaten mittels „funktionaler Luftraumblöcke“ (FAB) grenzüberschreitend zusammenarbeiten sollen.

Das allgemeine Ziel ist die Schaffung eines effizienteren, besser funktionierenden und umweltfreundlicheren einheitlichen europäischen Flugsicherungssystems, das auch weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten kann.

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