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Fluggesellschaften: Europäischer Überprüfungsplan ein ‚Alptraum’ [DE]

Veröffentlicht 09. November 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die europäischen Fluggesellschaften haben den Vorschlag zur Terrorbekämpfung der EU heftigst kritisert, da dieser sie verpflichten würde, private Fluggastdaten, wie beispielsweise Ausweis- und Kreditkartennummern, an die europäischen Sicherheitsbehörden zu übermitteln.

 

Laut der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA) sei der Plan der Kommission, ein europäisches System für Fluggastdatensätze (PNR-Passenger Name Record) zu schaffen, um Terrorangriffe zu verhindern, ‚ein operativer und technischer Alptraum’ für Fluggesellschaften. 

Der Plan, der von der EU-Exekutive am 6. November 2007 vorgestellt worden war, würde alle Fluggesellschaften, die in die und aus der EU flögen, verpflichten, 19 persönliche Angaben eines jeden Fluggastes zu übermitteln. Diese beinhalteten Namen, Reisedaten, die komplette Reiseroute, Rechnungsangaben und Gepäckinformationen, die an festgelegte Analyseeinheiten zur Bewertung des terroristischen Risikos der Reisenden im ersten EU-Staat, in dem das Flugzeug landet, übermittelt werden müssten (siehe EurActiv vom 7. November 2007). 

Fluggesellschaften, die sich weigerten, die angeforderten Daten vor Abflug bereitzustellen, würde mit dem Entzug der Landeerlaubnis gedroht werden.

Trotz der Versicherungen von Seiten der Kommission, dass der Vorschlag keine weitere Belastung für die Fluglinien sei, da sie bereits über alle Informationen verfügten und von ihnen verlangt werde, Ausweisdaten an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten weiterzuleiten, um die illegale Einwanderung zu bekämpfen, ist die AEA der Ansicht, dass der Vorschlag die praktischen Konsequenzen für europäische Fluggesellschaften und Passagiere nicht in Betracht ziehe.

Die größte Sorge ist es, dass das europäische System für Fluggastdatensätze darauf angewiesen wäre, dass statt einer zentralen europäischen Behörde die nationalen Behörden in jedem Mitgliedstaat die Informationen sammelten.  

Ulrich Schulte-Strathaus, der Generalsekretär der AEA sagte, das von Kommissar Frattini vorgeschlagene System bedeute, dass die Fluggesellschaften sich nach 27 unterschiedlichen nationalen Systemen zur Datensammlung zu richten hätten. Man spreche hier von einem betrieblichen und operationalen Alptraum, in dem die Kommission außerdem völlig die finanziellen Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie ignoriere.

Es sei entscheidend, einen einzelnen Kontaktpunkt zwischen den europäischen Fluglinien und den Behörden, die die Analyse der Passagierprofile vornähmen, zu haben.

Der Kommissar für Justiz, Franco Frattini, nannte den Vorschlag eines zentralen Systems für die Sammlung und Analyse von Informationen ‚unausgereift’, obwohl seiner Meinung nach Europol eines Tages diese Funktion übernehmen könnte. In der Zwischenzeit zöge er es vor, auf die Mitgliedstaaten zu vertrauen, deren Analysefähigkeiten schon getestet worden seien. 

Die AEA rief außerdem dazu auf, das System für Fluggastdatensätze auf alle Transportarten anzuwenden, um Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung zu verhindern.

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