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Flugsicherheit: Startbahn frei für "Schwarze Liste" [DE]

Veröffentlicht 12. Oktober 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Neue Gesetze sind auf den Weg gebracht worden, auf deren Grundlage eine „Schwarze Liste“ unsicherer Fluggesellschaften, gegen die in der EU ein Flugverbot vorliegt, verfasst werden soll. Außerdem ist vorgesehen, dass Passagiere informiert und einen Erstattungsanspruch haben, wenn die Sicherheit von Flugzeugen aus Drittländern nicht garantiert werden kann.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 11. Oktober einem Bericht der Europaabgeordneten Christine de Veyrac (EVP-ED, Frankreich) mit 43 Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine zügige Annahme der vorgeschlagenen Verordnung zur Ausarbeitung einer Schwarzen Liste der EU für unsichere Luftfahrtunternehmen. 

Sämtliche Fluggesellschaften, die auf der Liste aufgeführt werden, werden nicht im EU-Luftraum fliegen dürfen. De Veyrac sagte bei einer Presseunterrichtung, dies würde ein einheitliches Sicherheitsniveau in der EU schaffen. 

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Flugpassagiere in der EU über die Identität von Flugzeugen aus Drittstaaten informiert werden müssen, wenn sie auf längeren Reisen außerhalb der EU zwischenlanden. Steigen sie in ein Flugzeug um, welches auf der Schwarzen Listen aufgeführt ist, hätten sie laut de Veyrac Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils ihrer Reisekosten. 

„Die Schwarze Liste wird an sämtlichen Orten verfügbar sein, an denen Passagiere meistens Flugtickets kaufen“, so de Veyrac. Die Identität der Fluggesellschaft soll dem Passagier spätestens bei der Abfertigung mitgeteilt werden. 

Die Schwarze Liste soll von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitskriterien ausgearbeitet werden. Diese müssen noch von Experten der Kommission und den Mitgliedstaaten, die in einem Sonderausschuss für Flugverkehrssicherheit (‚SAFA-Ausschuss) sitzen, ausgearbeitet werden. Falls nötig, kann sie über ein Schnellverfahren aktualisiert werden.

Der Vorschlag für die Verordnung wird dem Europäischen Parlament und den EU-Verkehrsministern vor Ende des Jahres vorgelegt.

Stellungnahmen: 

Die EP-Abgeordnete de Veyrac fordert eine Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), um es ihr zu ermöglichen, die Sicherheit von Flugzeugen, die Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten gehören, zu überprüfen. EASA sollte ihr zufolge eine Hauptrolle bei der Überwachung der Einhaltung internationaler und europäischer Sicherheitsstandards zukommen, indem sie Sicherheitsbescheinigungen für Fluggesellschaften aus Drittstaaten ausstellt.

Die Fluggesellschaften stehen der Schwarzen Liste dagegen eher skeptisch gegenüber. Die International Air Transport Association (IATA)  hat im August erklärt, eine Schwarze Liste wäre lediglich eine „Strafmaßnahme“ and würde in keiner Weise "zur Verbesserung der Sicherheit" beitragen.

Nächste Schritte: 
  • 15. November 2005: Abstimmung im Europäischen Parlament (Straßburg)
  • 5. Dezember 2005: Abstimmung im EU-Verkehrsrat
Hintergrund : 

Die Arbeit an der Schwarzen Liste der EU hat im Februar 2005 begonnen. Eine dramatische Flugzeugabsturzserie in den Sommermonaten hat den Prozess beschleunigt (EurActiv, 22. August 2005). Im Jahr 2004 hat die EU bereits eine Richtlinie angenommen, die technische Überprüfungen („SAFA“, Safety Assessment of Foreign Aircraft) von in der EU landenden Flugzeugen aus Drittländern vorsieht.

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