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Stellenangebot registrierenMit den neuen EU-Regelungen müssen die nationalen Postbetreiber bis 2011 ihre einträglichen Monopole aufgeben. Frankreich ist derzeit auf der Suche nach einem neuen Finanzierungsmechanismus, um sicherzustellen, dass auch Bürger in den abgelegensten Gebieten weiterhin sechs Tage pro Woche einen bezahlbaren Dienst in Anspruch nehmen können. EurActiv Frankreich berichtet.
Im Februar 2008 setzte die EU Pläne zur europaweiten Öffnung der Postmärkte bis 1. Januar 2011 – oder zwei Jahre später für die meisten Länder, die der Union nach 2004 beigetreten sind, sowie Luxemburg und Griechenland – durch (EurActiv vom 1. Februar 2008).
Das zentrale Element der neuen Richtlinie ist die Beseitigung des so genannten „reservierten Bereichs“, der den nationalen Anbietern das Recht gibt, das einträgliche Monopol der Zustellung von Briefen, die weniger als 50 Gramm wiegen (ca. 72% des gesamten Postvolumens) aufrechtzuerhalten. Im Gegenzug bieten sie allen Bürgern fünf Tage pro Woche einen bezahlbaren Zustellungsdienst – die so genannte „Universaldienstverpflichtung“.
Die Richtlinie bestimmt eine Reihe an Begeleitmaßnahmen – wie staatliche Subventionen oder die Errichtung von Kompensationsfonds – welche die Länder annehmen können, um die finanzielle Viabilität des Universaldienstes zu gewährleisten. Es bleibt jedoch den nationalen Regierungen überlassen, ihre Universaldienstanbieter zu bestimmen, die Kosten für ihren Universaldienst zu kalkulieren und sich für den geeigneten Finanzierungsmechanismus zu entscheiden, um diese Kosten zu decken.
Mit der Unterzeichnung eines neuen Dienstleistungsvertrags für die Jahre 2008 bis 2012 mit dem französischen Staat am 22. Juli 2008 wollte La Poste ihre Bindung an den Universalpostdienst nochmals bestätigen.
Vier öffentliche Aufgaben
Das Ziel des Vertrags ist, die Aufgaben des Postdienstanbieters neu zu definieren, bevor dieser im Jahr 2009 teilweise für privates Kapital geöffnet wird. Die vier Aufgaben – wie im Vertrag beschrieben – beinhalten die Zustellung der Post (83% der Post soll innerhalb 24 Stunden nach deren Versendung zugestellt werden), die Zustellung von Zeitungen (Sechs Tage pro Woche im gesamten Land), die Verfügbarkeit von Postämtern (nicht mehr als zehn Prozent der Bevölkerung einer Region sollen vom nächsten Postamt weiter als fünf Kilometer oder 20 Minuten Autofahrt entfernt sein) sowie die Verfügbarkeit des Bankengeschäfts.
Keine Versprechen bei der Finanzierung des Universalpostdienstes
Fragen zur eigentlichen Finanzierung des Universalpostdienstes, wenn der französische Postsektor ab dem 1. Januar 2011 vollständig dem Wettbewerb ausgesetzt sein wird, bleiben jedoch unbeantwortet.
Es wird erwartet, dass die obigen Verpflichtungen den Postdienstanbieter nach Abzug der öffentlichen Ausgleichszahlungen insgesamt 816 Millionen Euro kosten werden. In dem Vertrag verspricht die Regierung, einen Mechanismus anzuwenden, der eine nachhaltige und wirtschaftlich effiziente Finanzierung des Universalpostdienstes garantiere, macht jedoch darüber hinaus keine konkreten Vorschläge.
Frankreichs Universaldienstverpflichtung ist strenger, als es die EU-Gesetze erfordern. Frankreichs Universaldienstverpflichtung muss einen Dienst garantieren, der Briefe und Pakete bis zu 20 Kilogramm an sechs Tagen pro Woche einsammelt und zustellt; dies geht über EU-Gesetze hinaus, die lediglich an fünf Tagen pro Woche einen Dienst für Briefe und Pakete unter 10 Kilogramm vorsehen. Französische Gesetze sehen auch eine Mindestanzahl von Postämtern vor, die auf das ganze Land verteilt sind.
Um diesen Dienst finanzieren zu können, war La Poste stark von Einkünften, die in ihrem „reservierten Bereich“ – der querfinanzierten Zustellung in ländlichen und Bergregionen, die einen höheren finanziellen Aufwand bedeutet – erzielt wurden, abhängig. Lukrativer ist die Zustellung in dicht besiedelten Gebieten. Die Situation wird sich allerdings verändern: Obwohl die Liberalisierung des Postsektors eine Reihe neuer Anbieter hervorbringen wird, die einen Teil der Arbeitslast tragen werden, werden sich die meisten dieser neuen Anbieter auf die einträglicheren Stadtzentren konzentrieren und den kostenintensiven Dienst in den abgelegensten Gebieten La Poste überlassen.
Eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten
Bislang sei nichts entschieden und die Arbeit würde gerade erst beginnen, erklärte UMP-Senator und Präsident des „Observatoire national de la présence postale“ Pierre Hérrison. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in französisches Recht soll Anfang 2009 beginnen, wobei eine Reihe von Möglichkeiten zur Diskussion stehen.
Ein Kompensationsfonds – die von Paris bevorzugte Option: Obwohl diese Maßnahme bereits am 20. Mai 2005 durch ein Gesetz eingeführt wurde, haben die Behörden sie niemals angewendet. Konkret bedeutet sie, dass jeder neue Marktteilnehmer aufgefordert wird, als Gegenleistung dafür, dass er Zugang zum nationalen Markt erhalten hat, in den Fonds einzuzahlen. Das Geld würde anschließend dazu benutzt, die Aufgabenlast der Universaldienstverpflichtung zu finanzieren. Es ist jedoch schwierig, die Maßnahme in die Praxis umzusetzen: Welche Höhe sollte die Abgabe erreichen? Sollte die Höhe der Abgabe von den Einkünften und Profiten abhängen oder sollte es sich um einen Festbetrag handeln? Sollten alle Anbieter einbezogen werden oder nur diejenigen, die ein Mindestmaß an Aktivitäten vorweisen? Der Kompensationsfonds werde von den privaten Anbietern eher negativ betrachtet, so Sylvie Pittaro Menesson, die sich am französischen „Institut d'Etudes et de Prospectives Postales“ (Irepp) mit europäischen Angelegenheiten beschäftigt.
Nutzungsgebühren – der von Brüssel bevorzugte Ansatz: Private Anbieter würden dazu verpflichtet, eine Gebühr an den Betreiber zu entrichten, dessen Netzwerk sie nutzen. Dies ist auch der Ansatz, den Großbritannien verfolgt, wo der Postmarkt seit dem 1. Januar 2006 vollständig liberalisiert ist.
Staatliche Beihilfen – möglich, aber teuer: Der EU-Richtlinie zufolge soll es möglich sein, öffentliche Gelder zur Finanzierung der Universaldienstverpflichtung zu verwenden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dieser Ansatz, der von den neuen Mitgliedstaaten bevorzugt wird, bei der aktuellen Haushaltssituation in Frankreich umsetzbar ist.
Die Verallgemeinerung der Universaldienstverpflichtung – unrealistisch: Dies würde alle Anbieter dazu verpflichten, ihre Dienste auf das ganze Land auszudehnen. Mit Blick auf Frankreichs Geographie würden damit neue Anbietern wahrscheinlich davon abgehalten, den Markt zu erschließen. Tatsächlich gibt es in Finnland, wo dieser Ansatz verfolgt wird, noch immer nur einen Marktanbieter, obwohl der dortige Markt als vollständig liberalisiert gilt.
La Poste werde ein öffentliches Unternehmen bleiben, dessen Auftrag im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht verhandelbar seien, so die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde.
Hubert Falco, der französische Staatssekretär für Entwicklung und Raumordnung fügte hinzu, man werde sicherstellen, dass all diese Verpflichtungen für das gesamte Gebiet gelten würden.
Der öffentliche Auftrag wurde jedoch von Gewerkschaften scharf kritisiert, die mit weiteren Streiks im September gegen die Postliberalisierung drohen. Ihnen zufolge gebe der Text keinerlei Garantien und untergrabe den Auftrag des öffentlichen Dienstes.
Anfang 2009: Die parlamentarische Arbeit in Frankreich über die Umsetzung der dritten EU-Postrichtlinie in französische Gesetzgebung wird beginnen.
1. Januar 2011: Vollständige Liberalisierung der Postdienste in den meisten EU-Ländern.