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Eine neue EU-Rechtssetzung, welche die Arbeitszeit harmonisieren und minimale Ruhephasen für Lastkraftfahrer sicherstellen soll, hat sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitnehmern des Straßenverkehrssektors scharfe Kritik erfahren. Sie sind der Meinung, dies könne zu 'verschiedenen Interpretationen' und 'unbeabsichtigten Ordnungswidrigkeiten' führen.
1985 hatte der Europäische Rat zum ersten Mal die täglichen Fahr- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer in einer Verordnung
festgelegt. Als jedoch 1993 die Arbeitszeitrichtlinie
angenommen wurde, die für alle Wirtschaftssektoren Gültigkeit besitzt, wurde schnell deutlich, dass Fahrvorschriften und Ruhephasen für Berufsfahrer miteinander in Konflikt standen.
Eine Ergänzung der Richtlinie im Juni 2000 sollte diese gesetzliche Lücke schließen: mit ihr wurde festgelegt, dass die Bestimmungen der Arbeitszeitrichtlinie zu täglichen Ruhephasen, Pausen, wöchentlichen Ruhephasen, der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit und der Länge der Nachtschichten nicht auf „mobile Arbeitnehmer“, wie beispielsweise Lastkraftfahrer, anzuwenden seien. Die Richtlinie setzte jedoch auch fest, dass Mitgliedstaaten „mittels entsprechender Bestimmungen sicherstellen, dass die mobilen Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Ruhezeiten haben“.
Sechs Jahre später, im März 2006, wurde ein neues Paket von Rechtsvorschriften verabschiedet (bestehend aus einer Verordnung
und einer Richtlinie
). Das Paket legt Minimalanforderungen für die Sozialgesetzgebung in Bezug auf den Straßenverkehr fest. Es wurde nach langen Diskussionen zwischen Europaparlament und Rat, einschließlich eines Vermittlungsverfahren, angenommen (EurActiv vom 3. Februar 2006).
Im April 2007 traten die neue Richtlinie und die neue Verordnung in Kraft; sie legten neue Fahrvorschriften und Regelungen für Ruhephasen für Lastkraftfahrer in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich fest.
Das neue Paket sollte die EU-Rechtssetzung für Fahrer aktualisieren, klären und vereinfachen und verbesserte Arbeitspraktiken in der Straßenverkehrsindustrie fördern.
Es ist jedoch sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitnehmern, die sich zusammengeschlossen um die Inkonsistenz des Pakets zu verurteilen, stark kritisiert worden. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Internationale Straßentransport-Union (IRU; International Road Transport Union) und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) erklärt, dass viele Artikel der Verordnung [561/2006/EC] unklar seien und von den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert werden könnten.
Gewerkschaften und Arbeitnehmern forderten die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erklärungen zu erarbeiten, um die Möglichkeit aus Versehen verhängter Ordnungswidrigkeiten und unnötiger Strafen für internationale Arbeiter und Fahrer zu minimieren.
Zu den Unstimmigkeiten zählen:
Ruhephasen während der Arbeit: Arbeitszeit oder Pause?
Die IRU und der ETF sagen, es bestünden Widersprüche in Hinblick auf die Definition einer Pause und der Frage, ob die Zeit, die zum Ausruhen genutzt wird, während ein zweiter Fahrer am Steuer sitzt, als Pause angesehen werden sollte (so genannter Zweifahrerbetrieb) Beide Organisationen waren sich einig, dass dies der Fall sein sollte, und dass hier weitere rechtliche Klärung notwendig sei.
Zudem könnte die Zeit, die in einer Schiffskabine oder in einem Schlafwagen verbracht wird im Rahmen der Verordnung als Ruhephase verstanden werden; dies stünde jedoch im Widerspruch zur Arbeitszeitrichtlinie, laut der die Reisezeit als eine „Phase der Verfügbarkeit“ gezählt werden muss und daher als Arbeitszeit verstanden wird.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhephasen einhalten müssen. Komplizierte Regelungen, wann Ruhephasen gemacht werden müssten, stellten Fahrer und Spediteure jedoch vor erhebliche planerische Probleme, so die Organisationen.
Raststätten auf Autobahnen: nicht ausreichend vorhanden und zu schmutzig
Kraftfahrer verbringen viel Zeit auf Autobahnparkplätzen oder Rasthöfen. Die Qualität dieser Plätze wird von Gewerkschaften kritisiert; sie sind der Meinung, dass sie zum einen nicht in ausreichendem Masse vorhanden seien und es ihnen zum zweiten an den notwendigen Hygienestandard mangele.
Gewalt und Verbrechen am Straßenrand
Laut der ETF und der IRU seien Gewaltverbrechen am Straßenrand ein wachsendes Problem. Die übergriffe auf Fahrer sowie Warendiebstähle nähmen ständig zu. Die Organisationen fordern von der Kommission, diese Problematik bei der Gestaltung und Finanzierung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-Ts) in Betracht zu ziehen (siehe EurActiv LinksDossier über TEN-Ts).
Beide Gruppen forderten von der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, diese offenen Fragen so schnell wie möglich zu klären und die praktische Anwendung der Verordnungen bei der Durchsetzung von EU-Straßenverkehrsstandards sicherzustellen.