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Parlament stimmt Überarbeitung der Flugsicherheit zu [DE]

Veröffentlicht 12. März 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Gemeinsame EU-Regelungen zur Vermeidung von terroristischen Angriffen auf Flughäfen und Flugzeuge werden innerhalb der kommenden zwei Jahre, nachdem die Europaabgeordneten gestern (11. März 2008) einem Kompromiss der Mitgliedstaaten zugestimmt haben, in Kraft treten. Dennoch bestehen weiterhin Bedenken darüber, wer die neuen Sicherheitsmaßnahmen finanzieren soll.

Die neuen Regelungen, die vom Parlament am 11. März 2008 abgesegnet wurden, betreffen Bereiche wie Passagier- und Gepäckkontrolle, Sicherheitskontrollen der Flugzeuge sowie die Einstellung und die Ausbildung der Mitarbeiter ab.

Zum ersten Mal befasst sich die EU-Gesetzgebung auch mit Sicherheitsmaßnahmen, die den Flug selbst betreffen, wie den Zugang zum Cockpit, problematische Passagiere und so genannte „Sky-Marshals“ (Flugsicherheitsbegleiter). Dennoch bleibt die Entscheidung über den Einsatz von Sicherheitsbeamten bei Flügen und darüber, ob diese in den Flugzeugen Waffen tragen sollten, den Mitgliedstaaten selbst überlassen.

Auch die Frage nach den Kosten wurde weitgehend ausgeblendet; es bleibt Sache der Regierungen, selbst zu bestimmen, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen vom Staat, den Flughäfen, den Fluggesellschaften, anderen verantwortlichen Agenturen oder Nutzern getragen werden sollen.

Europaabgeordnete hatten darauf bestanden, Regierungen zu verpflichten, zumindest einen Teil der Sicherheitskosten zu übernehmen, um so Wettbewerbsverzerrung zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften zu vermeiden. Dies sei darüber hinaus ein Mittel, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen an allen Flughäfen dem höchstmöglichen Standard entsprechen, statt deren Kosten zu gering wie möglich zu halten. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den Mitgliedstaaten abgelehnt.

Stattdessen wurde die Kommission dazu aufgefordert, eine allgemeine Formel zu entwickeln, mit der die Kosten kalkuliert werden könnten, um somit die Transparenz zu erhöhen. Außerdem soll sie sicherstellen, dass zusätzliche sicherheitsbedingte Gebühren ausschließlich zur Deckung der Sicherheitskosten verwendet würden.

Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments und Berichterstatter zum Thema Flugsicherheit, Paolo Costa, sagte, die Vereinbarung sei eine Antwort auf die größte Sorge des Parlaments, die Sicherheit der Fluggäste zu erhöhen, ohne dabei zusätzliche Kosten oder sinnlose Kontrollen zu verursachen.

Eine wichtige Bestimmung der Vereinbarung sei laut des Parlaments die Entscheidung, Passagiere und Gepäck, die aus Drittländern ankommen, in denen gleichwertige Sicherheitsstandards gelten, von zusätzlichen Kontrollen auszunehmen.

Der sozialdemokratische Europaabgeordnete Saïd El Khadraoui begrüßte den Schritt und sagte, er könne die Auswirkungen der Regelungen für Flüssigkeiten merklich vermindern. Seit das Verbot, im Flugzeug Flüssigkeiten mit sich zu führen, in Kraft getreten ist, beschweren sich Fluggäste über die Menge des beschlagnahmten Alkohols, Parfüms und anderer Flüssigkeiten (EurActiv vom 6. September 2007). 

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