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24. November 2009
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Vorschläge zur Verkehrssicherheit für Kleinbetriebe existenzbedrohend? [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 5. September 2006    | Aktualisiert: Sonntag 8. April 2007   

Die Kommission hat neue EU-Vorschriften vorgeschlagen, um den Güterverkehr besser vor Terrorangriffen zu schützen. Die European Small Business Alliance (ESBA) warnt, diese Vorschriften könnten für viele mittelständische Unternehmen das geschäftliche Aus bedeuten.

Hintergrund:

Seit 2001 ist die Notwendigkeit einer besseren Sicherheit in der EU-Verkehrspolitik deutlich geworden. Nach Aufforderung der Staats- und Regierungschefs hat die Kommission im Februar 2006 zusätzlich zu Vorschriften in den Bereichen Luftfahrt-, Seeverkehr- und Hafensicherheit eine Mitteilung an den Ministerrat und das Parlament gemacht mit Vorschriften zur verbesserten Sicherheit der Lieferkette.

Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehr, sagte: „Durch die neuen Vorschriften wird die Europäische Union zum weltweit ersten Handelsblock, der den Sicherheitsaspekten in allen Formen des Güterverkehrs umfassend Rechnung trägt. Diese Vorschriften werden helfen, terroristischen Angriffen in der EU vorzubeugen.“

Weitere Nachrichten:

Der Vorschlag zielt darauf ab:

  • die Sicherheit innerhalb der Lieferkette zu verbessern, ohne den Handel zu beeinträchtigen;
  • Mindeststandards einzuführen, an die sich Unternehmen halten müssen. Im Gegenzug wird dem Unternehmen von den nationalen Behörden der Status „zuverlässiges Unternehmen“ verliehen;
  • unnötige Verwaltungsabläufe und Hindernisse auf europäischer und nationaler Ebene zu vermeiden

Besondere Mindestsicherheitsanforderungen sollen für Unternehmen in sämtlichen Gliedern der Lieferkette gelten:

  • Vorbereitung der Güter vor der Verschiffung vom Produktionsort;
  • Gütertransport;
  • Güterspedition;
  • Umschlag- und Lagereinrichtungen und Landverkehr
     

Die Kommission veranschlagt, dass bis zu 900.000 Unternehmen sich der auf Freiwilligkeit beruhenden Sicherheitspartnerschaft anschließen werden und damit 75% des Güterverkehrs abgedeckt wäre – vor allem durch die Teilnahme großer Unternehmen.

Tatsächlich zeigen Studien, dass nur 1% der Kleinstunternehmen und 4% der kleinen Unternehmen sich der Regelung anschließen wollen, während dies 13% beziehungsweise 57% der mittleren und großen Unternehmen vorhaben.

Die Kommission macht eine zweite Phase der Regelung von dem Erfolg der ersten abhängig. In der zweiten Stufe würden die allgemeinen Sicherheitsvorschriften in Unternehmen vorgeschrieben. Diese Entscheidung wird 2011 fallen.

Positionen:

Die European Small Business Alliance (ESBA) kritisiert, dass die Regelung, obgleich sie freiwillig ist, ein Nachteil für kleinere Unternehmen darstellen würde, die es sich nicht leisten können die Standards eines „zuverlässigen Unternehmens“ zu erfüllen. Tina Sommer, Vorsitzende der ESBA, betonte, dass der Vorschlag der Kommission, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, eine Qualitätskennung für Sicherheit zu vergeben … für kleine und mittlere Unternehmen einen Verlust von bis zu 55 Mrd. Euro bedeuten könnte – ohne sichtbaren Vorteil.

Die Regelung würde Unternehmen verpflichten, kostenintensive Prüfungsverfahren zu durchlaufen und zusätzliche Kosten würde die Gründung neuer Unternehmen verhindern. Die Regelung würde ein schwerfälliges und bürokratisches System schaffen, das viele Menschen ihren Arbeitsplatz kosten würde, ohne die Sicherheit ernsthaft zu verbessern. Dies widerspreche der Lissabon-Verpflichtung der EU zu besseren Rechtsetzung. 

Bertil Dahlin, Vorsitzender des Ausschusses für Güterkraftverkehr der Internationalen Straßenverkehrsunion (IRU), zweifelt ebenfalls an der Wirkung der Regelung. Die Transportunternehmen stünden einer Vielzahl an Regeln und Vorschriften im Bereich Sicherheit gegenüber und sie würden sich in dem Dschungel an Vorschriften verlieren. Es gebe zu viele internationale Behörden, die diesen Bereich regeln. Es scheine, als verstärke der derzeitige Vorschlag für eine EU-Verordnung diese Verwirrung zusätzlich.

Die Kommission vertritt jedoch die Auffassung, der Vorschlag könnte „zuverlässige Unternehmen“ dazu anspornen, sich von ihren unsicheren Konkurrenten abzugrenzen. Die Unternehmen würden „wertvolle Zeit“ sparen durch ein beschleunigtes Verfahren in Häfen und Terminals und mit weniger Bürokratie konfrontiert als ihre Konkurrenten. Die Kommission unterstrich, dass die Regelung auf Freiwilligkeit beruhe und nach intensiven Konsultationen der beteiligten Akteure erarbeitet worden sei.

Nächste Schritte:

  • 21. September 2006: Arbeitsgruppe des Ministerrats wird über den Vorschlag beraten
  • 12. Oktober 2006: EU-Verkehrsminister beraten über den Vorschlag
  • 13. Februar 2007: Voraussichtlich erste Lesung im Europäischen Parlament

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