Die EU hat den Bierbrauern Heinecken, Grolsh und Bavaria ein Bußgeld von 273,8 Millionen Euro auferlegt, nachdem die Kartellbehörde der Kommission Fälle von Preisabsprachen aufgedeckt hatte. Die Führungsspitze der Brauerein hatten Codenamen genutzt, um geheime Treffen in Hotels und Restaurants zu organisieren.
Die „illegalen Handlungen“ hätten vermutlich zwischen den Jahren 1996 und 1999 stattgefunden, so die Kommission am 18. April 2007. Die vier Bierbrauer waren in dieser Zeit zu einer Vielzahl inoffizieller Treffen zusammengekommen, um die Bierpreise in den Niederlanden zu koordinieren.
Die Treffen, an denen die Unternehmensleitung, einschließlich Vorstandsmitgliedern und für nationale Vertriebsleiter, teilnahmen, wurden in Hotels und Restaurants abgehalten, und wurde mit Hilfe von Codenamen (wie „Agendacommissie“, „Catherijne meeting“ oder „Staffelvergaderingen“) organisiert.
Die Kommission erklärte, dass allen drei Brauereien auf Grund der außergewöhnlich langen Verzögerung seit der Durchführung der Kontrollen eine Verringerung der Strafe um 100 Millionen Euro gewährt wurde. Heineken N.V. wurde die schwerste Geldstrafe in Höhe von fast 220 Millionen Euro auferlegt; die Strafe für Grolsh beläuft sich auf 31,5 Millionen Euro, für Bavaria auf 22,8 Millionen Euro. Die Entscheidung folgt einem ähnlichen Fall von Februar 2007: damals hatte der Europäische Gerichtshof Danone ein Bußgeld in Höhe von 42 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen auf dem belgischen Biermarkt auferlegt (EurActiv 9. Februar 2007).
Die belgisch-brasilianische Brauerei InBev – ebenfalls ursprünglich Mitglied des Kartells – konnte einer Geldstrafe entkommen, nachdem sie wichtige Informationen offen gelegt hatte, die es der Kommission ermöglichte, das Kartell aufzudecken. Zu den Beweismitteln, die bei unangekündigten Kontrollen von Einrichtungen der Brauereien in Frankreich, Luxemburg, Italien und den Niederlanden sichergestellt werden konnten, zählen handschriftliche Notizen, die die illegale Natur dieser Treffen beweisen.
Die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, sagte: „Es ist nicht hinzunehmen, dass die größten Bieranbieter heimlich Preiserhöhungen vereinbaren und den Markt untereinander aufteilen. Den Unternehmensleitungen war die Rechtswidrigkeit ihres Verhalten sehr wohl bewusst, und dennoch setzten sie es fort und versuchten, ihr Tun zu verschleiern.“
Heineken sagte, dass man darüber nachgedacht habe, die Entscheidung anzufechten, mit dem Argument, die Geldbuße sei „übertrieben und ungerechtfertigt“. Das Unternehmen stritt ab, dass es auf der Basis von Absprachen zu Preiserhöhungen des niederländischen Marktes gekommen sei, so Heiniken.
Kroes bekräftigte ihre Botschaft an die Unternehmen: Die Europäische Kommission toleriere keine Kartelle. Wenn Unternehmen an Kartellen teilnähmen, müssten sie mit beträchtlichen Strafen rechnen. Daher sollte man nicht versuchen, einen solchen Schritt zu gehen, appellierte Kroes. Sie forderte die Unternehmen weiterhin dazu auf, falls sie sich bereits in einem Kartell befänden, dessen Existenz bei der Kommission anzuzeigen, um Immunität zu gewinnen, bevor dies jemand anderes tue.