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EuGH: VW-Gesetz muss abgeschafft werden [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 14. Februar 2007   

Das VW-Gesetz, das bisher den größten europäischen Autohersteller vor ausländischen Übernahmen schützte und der Bundesregierung, dem Land Niedersachsen und den Gewerkschaften einen Mehrheitsanteil garantierte, ist von einem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs für gesetzeswidrig erklärt worden.

In seinen am 13. Februar 2007 vorgelegten Schlussanträgenexternal stellte Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer Bestimmungen in Frage, die der deutschen Bundesregierung und dem Land Niedersachsen langfristig Einfluss auf VW garantieren, unabhängig von den Stimmanteilen der Regierung oder des Landes. 

Diese Regelungen, so Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer, würden ernsthafte Zweifel bei jedem hervorrufen, der mehr als ein Fünftel der Anteile übernehmen wolle und ausreichend Unternehmensanteile erworben wolle, um einen Platz im Management erhalten zu können, da damit lediglich ein Stimmenanteil verbunden sei, der über 20% nicht hinausgehen würde. Ruiz-Jarabo Colomer kam daher zu dem Schluss, dass das VW-Gesetz einen Verstoß gegen Art. 56 EGVexternal darstelle. 

Wie der Generalanwalt weiter ausführte, habe Deutschland nicht in ausreichendem Umfang öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Anteile des Bundes und des Landes Niedersachsens an dem Unternehmen demonstriert. Ruiz-Jarabo Colomer empfahl daher, Deutschland zu verpflichten, das VW-Gesetz abzuschaffen.

Der Gerichtshof folgt den Empfehlungen der Generalanwälte in 80% der Fälle. 

Das VW-Gesetz begrenzt den Stimmanteils anderer Aktionäre auf 20%, sogar wenn diese mehr als 20% der Aktien halten. Gleichzeitig ist eine 80%ige Mehrheit erforderlich, um Entscheidungen der Aktionärsversammlung zu blockieren. In der Realität heißt dies, dass das Land Niedersachsen alle Entscheidungen blockieren kann und die volle Kontrolle über das Unternehmen ausüben kann, obwohl es nur ein Fünftel der Anteile hält. 

Die Kommission hat im März 2003 Untersuchungen gegen das 1960 beschlossene VW-Gesetz eingeleitet (siehe EurActiv vom 20.03.2003external ). Die Bundesregierung hat ihren Anteil von 20% verkauft, aber sie ist weiterhin im Aufsichtsrat vertreten. Das Land Niedersachsen hält weiterhin 20,8% der Aktien an Volkswagen.

Porsche, der deutsche Luxuswagenhersteller, hält an Volkswagen einen Anteil von 27,4%. Porsche würde seinen Einfluss auf Volkswagen gern vergrößern, hat aber derzeit nur einen Stimmanteil von 20%. Porsche ist im Besitz der Porsche-Piëch-Familie, die eng mit der Geschichte Volkswagens verbunden ist. 

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