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Gericht verwirft Deutschlands ‚Volkswagengesetz’ [DE]

Veröffentlicht 23. Oktober 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Deutschland wird seine ‚goldenen Anteile’ am Automobilhersteller Volkswagen verlieren. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass das ‚VW-Gesetz’ von 1960 im Widerspruch mit EU-Regelungen über den freien Kapitalverkehr stehe.  

Das umstrittene Gesetz war 2005 von der Kommission mit der Begründung, es verstoße gegen Freien Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit, angefochten worden. Das Gesetz enthielt eine Reihe von Klauseln, die der deutschen Regierung und dem Land Niedersachsen dauerhaften Einfluss auf Volkswagen zusichern sollten, unabhängig von den Anteilen, die sie besaßen. Insbesondere wurde festgelegt, dass:

  • die Bundes- und Regionalregierung jeweils Anspruch darauf hätten, zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, vorausgesetzt dass sie Anteile an Volkswagen besäßen (die so genannten ‚goldenen Anteile’);
  • andere Gesellschafter nur Stimmrechte ausüben dürften, die 20% des Volkswagenanteils entsprächen, auch wenn sie höhere Anteile besäßen, und;
  • in der Generalversammlung Beschlüsse nur verabschiedet würden, wenn sie 80% der Anteile repräsentierten – 5% mehr als im deutschen Gesetz vorgesehen.

Die Bundesregierung hat ihr einstiges Eigenkapital von 20% verkauft, ist aber noch im Volkswagenvorstand präsent, während Niedersachsen weiterhin 20,8% der Anteile der Gesellschaft hält. Dies bedeutet, dass Niedersachsen alle Beschlüsse blockieren und volle Kontrolle über Volkswagen ausüben könnte, obwohl es nur etwas mehr als ein Fünftel der Anteile an der Firma besitzt.

Das Gericht kam mit der Kommission darin überein, dass das Gesetz den Freien Kapitalverkehr einschränke, da es die Möglichkeit für Investoren begrenze, sich an der Firma zu beteiligen. Des Weiteren wurde gesagt, dass die ‚goldenen Anteile’ und das Recht, Vertreter für den Aufsichtsrat zu ernennen, vorraussichtlich Investoren aus anderen Mitgliedstaaten abschrecke, da sie den Behörden mehr Einfluss einräumten als ihre Investition wiederspiegele. 

Das Gericht betonte, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten ein Recht darauf hätten, den Freien Kapitalverkehr einzuschränken, jedoch nur, wenn sie ein Rechtsschutzinteresse demonstrierten. Dies hatte die deutsche Regierung in diesem Fall versäumt.

Während das Gericht auf Grundlage des Freien Kapitalverkehrs über die Grenzen der Mitgliedstataten hinaus argumentierte, ist Porsche der am wahrscheinlichsten Begünstigte der Entscheidung. Das Unternehmen hat einen 31%-Anteil an Volkswagen erworben und Gerüchten zufolge strebt es die Kontrolle über die Firma an. Der Hersteller von Luxus-Sportwagen bemüht sich um Mehrheitsanteile an Volkswagen mit der Absicht, seine Produktpalette zu diversifizieren und so die Herstellervorschriften der EU über CO2-Emissionen zu umgehen. 

In EU-Kreisen hat die Entscheidung des Gerichts für Aufmerksamkeit unter anderem aufgrund von Parallelen zum österreichischen Energiekonzern OMV und seiner bevorstehenden Übernahme von Ungarns MOL (siehe EurActiv vom 27. September 2007) gesorgt. Ungarische Behörden versuchen, diese Übernahme zu erschweren, und berufen sich dabei auf eine dem VW-Gesetz ähnliche Gesetzgebung.  

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