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Ethik-Gruppe legt Grundsätze für embryonale Stammzellenforschung fest [DE]

Veröffentlicht 16. Juli 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Bei ihrer Darlegung der ethischen Bedingungen für EU-geförderte Stammzellenforschung mit menschlichen Embryonen hat eine Beratergruppe der Kommission betont, dass ethische Meinungsverschiedenheiten zum Thema bisher nicht aufgehoben werden konnten.

Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) hat am 12. Juli 2007 ihre Stellungnahme zu den Grundsätzen zur ethischen Bewertung von EU-finanzierten Forschungsprojekten, bei denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden, abgegeben. Die Stellungnahme wurde auf Anfrage des Kommissionspräsidenten Barroso abgegeben und zielt darauf ab, dass ethische Regelungen und Bedingungen hinsichtlich der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen innerhalb des Rahmens des siebten EU-Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7) vollständig eingehalten werden.

Vor der detaillierten Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung betonte die Gruppe, dass das ‚ethische Dilemma’ in Hinblick auf die moralische Position des menschlichen Embryos und seiner Verwendung in der Forschung fortbestehe. Die EGE betone daher, dass die ethischen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der embryonalen Stammzellenforschung bisher nicht aufgehoben werden konnten.

Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen wird als wesentlich für die Entwicklung von Heilverfahren und Behandlungen von Krankheiten erachtet, wie beispielsweise Diabetes oder neurodegenerative Erkrankungen einschließlich Parkinson und Alzheimer, die bei der alternden europäischen Bevölkerung zunehmen. Dennoch nehmen die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Haltungen gegenüber der Regulierung der embryonalen Stammzellenforschung ein. Die Gesetze in den verschiedenen Staaten reflektieren die verschiedenen ethischen, philosophischen und religiösen Ansichten. In den USA beispielsweise hat Präsident Bush wiederholt gegen die Verwendung von staatlichen Fördermitteln für Stammzellenforschung gestimmt. 

Das RP7 der EU ermöglicht die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen. Es werden beispielsweise keine Forschungsaktivitäten finanziert, während der menschliche Embryonen zerstört werden oder die auf die Beschaffung von Stammzellen abzielen. Weiterhin werden keinerlei Aktivitäten unterstützt, die in allen Mitgliedstaaten verboten sind. Zudem werden nur Forschungsprojekte für die Finanzierung durch Mitgliedstaaten in Betracht gezogen, deren Forschung legal ist.

Laut der Stellungnahme der EGE müssen EU-finanzierte Forschungsprojekte, bei denen menschliche Stammzellen verwendet werden, zusätzlich zu den ethischen Regeln des RP7 folgende Punkte beachten:

  • „Im Rahmen des 7. RP entwickelte humane embryonale Stammzelllinien müssen von nicht-eingepflanzten IVF-Embryonen stammen“; 
  • „Falls in Zukunft Alternativen zu humanen embryonalen Stammzellen mit demselben wissenschaftlichen Potenzial wie aus Embryonen gewonnenen Stammzellen entwickelt werden, sind diese vorranglich zu nutzen“, und;
  • „Die Rechte der Spender (im Hinblick auf Gesundheit, Zustimmung nach Information, Datenschutz und kompensationslose Spende) sind zu schützen und zu wahren“.

Zudem betont die EGE die Notwendigkeit, die Verwendung von humanen embryonalen Stammzelllinien, die sich im europäischen Register befinden, zu maximieren und konkrete Maßnahmen zu unternehmen, um eine öffentliche Debatte zum Thema anzuregen.

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