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Gipfel unterstützt 'fünfte Grundfreiheit' für Wissenschaftler [DE][en][fr

Erschienen: Montag 17. März 2008   

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich vergangene Woche darauf geeinigt, ihre Bemühungen zu verstärken, um die Arbeitsbedingungen für Forscher und um den Wissensaustausch zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu verbessern. Ziel dieser Einigung ist es, die Abwanderung hochqualifizierter europäischer Arbeitskräfte zu verhindern.

Die Politiker der 27 EU-Mitgliedstaaten betonten einen „uneingeschränkten Wissensaustausch“ als unabdingbar, um auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren zu können und damit die EU zu einem „wahrhaft modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum” werden könne, so die SchlussfolgerungenPdf external des Frühjahrsgipfels, die am 14. März 2008 angenommen wurden.

Laut der Schlussfolgerungen sollte diese „fünfte Grundfreiheit“ geschaffen werden, indem Hindernisse der grenzübergreifenden Mobilität von Forschern, Studenten, Wissenschaftlern und Hochschullehrern beseitigt werden und indem für „bessere Karrierestrukturen“ gesorgt wird, einschließlich eines familienfreundlichen Karriereweges. 

Die EU-Staats- und Regierungschefs betonten ebenfalls, dass weitere Hochschulreformen notwendig seien, damit diese fünfte Grundfreiheit erreicht werden könne. Zudem solle geistiges Eigentum, das in öffentlichen Forschungseinrichtungen geschaffen würde, genutzt werden, „um so den Wissenstransfer zwischen diesen Einrichtungen und der Industrie auszuweiten“. Daher sollte eine „Charta zum Umgang mit geistigem Eigentum“ angenommen werden, so einigte sich der Gipfel.

Weitere wichtige Komponenten der fünften Grundfreiheit sind die Förderung des „freien Zugangs zu Wissen und eines offenen Innovationsumfeldes“, „wissenschaftlicher Spitzenleistungen“ und der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen. 

Die Mobilität von Wissenschaftlern zu unterstützen ist eines der Ziele der Lissabon-Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung sowie eine der Grundvoraussetzungen für die Schaffung eines echten europäischen Forschungsraumes (EFR). Eine ÜberarbeitungPdf external des EFR wurde 2007 durchgeführt. Es wird erwartet, dass die Kommission in Kürze Vorschläge vorbringt, um die Mobilität der Wissenschaftler zu verbessern und um einen effektiven Wissensaustausch zu fördern, indem ein offener Zugang zu Daten und wissenschaftlichen Publikationen gewährleistet wird.

Die Kommission nahm bereits im März 2005 eine Europäische Charta für ForscherPdf external und einen Verhaltenskodex für deren Einstellung an. Die Charta gibt Forschern die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig von ihrem Arbeitsort. Sie zielt darauf ab, die Transparenz und Offenheit des Einstellungsprozess zu verbessern. Die Charta und der Verhaltenskode wurden von einer Reihe von Forschungsorganisationen gebilligt, es besteht für Mitgliedstaaten jedoch keine Verpflichtung, diese umzusetzen.

Um ausländische Forscher zu unterstützen, hat der Rat im Herbst 2005 ein „Paket für Forscher“ angenommen (EurActiv vom 23. März 2005). Teil des Pakets ist ein spezielles Visum für Forscher, das die Zulassung von Wissenschaftlern aus Drittstaaten erleichtert, sodass diese ihren wissenschaftlichen Forschungsprojekten in der EU nachgehen können. Bis zur Frist vom 12. Oktober 2007 hatten jedoch nur sechs Mitgliedstaaten die RichtliniePdf external vollständig in nationales Recht übertragen. Die Kommission sagte, sie könnte Vertragsverletzungsverfahren gegen diejenigen Länder in die Wege leiten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.

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