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23. November 2009
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Kommission bei nanotechnologischer Forschung vorsichtig [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 12. Februar 2008   

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, den Grundsatz der Vorsorge in der Forschung im Bereich der Nanowissenschaft anzuwenden, um mögliche Einflüsse auf die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit abwägen zu können. 

Hintergrund:

In Bereichen wie der Lebensmittel-, Elektro- und Kosmetikindustrie werden nanotechnologische Produkte bereits in der Massenherstellung erzeugt. Die politische Debatte über die Regulierung der Nanotechnologien hat jedoch erst jüngst begonnen. Ein Mangel an wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Mangel an Belegen für Gesundheits- und Sicherheitsrisiken der Nanotechnologie machen eine Regulierung jedoch unmöglich.

Keine Regierung der Welt hat bisher eine spezifische Regulierung für Nanotechnologien entwickelt. Die Stakeholder sind sich allerdings einig, dass mehr Forschung über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Nanopartikeln notwendig ist. Es müsse sichergestellt werden, dass nanotechnologische Unternehmen künftig nicht mehr von Aspest-Skandalen heimgesucht werden.

Die  Kommission hat im Sommer 2007 eine KonsultationPdf external über einen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologische organisiert. Ziel war es, Meinungen zu sammeln, um eine spezifische Empfehlung in dieser Sache zu entwickeln.

Der Entwurf des Verhaltenskodex ist Teil der „Bemühungen der Europäischen Kommission um die Förderung einer ausgewogenen Verbreitung der Informationen über Nanotechnologie und des offenen Dialogs“. Der Kodex war im AktionsplanPdf external für Europa 2005 bis 2009 zu Nanowissenschaften und Nanotechnologien angekündigt worden.

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Die Mitgliedstaaten sollten das Vorsorgeprinzip anwenden, um während der Forschungsaktivitäten einerseits die Forscher, die als erste mit nanotechnologischen Objekten in Kontakt sein werden, andererseits aber auch Fachkräfte, Verbraucher, Bürger und die Umwelt zu schützten, heißt es im Verhaltenskodex der Kommission für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologische (N&N). Der Text wurde am 7. Februar 2008 angenommen. 

Die Kommission empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten den allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien des Kodex folgen, wenn sie ihre Strategien für die Entwicklung nachhaltiger Nanowissenschaften und -technologische (N&N) formulieren, annehmen und einführen.

Weiterhin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die freiwillige Annahme des Kodex durch relevante nationale Behörden, Geldgeber für Forschungsprojekte und Forscher zu unterstützen. Es wird ebenfalls erwartet, dass sie das Dokument nutzen, um den Dialog auf allen Ebenen zu fördern. Somit soll das Verständnis und der Einbezug der allgemeinen Öffentlichkeit in den Entwicklungsprozess neuen Technologien verbessert werden.

Der Verhaltenskodex empfiehlt, dass alle Forschungsaktivitäten im Bereich N&N im Einklang mit sieben Grundsätzen durchgeführt werden:

  • Sie sollten die Grundrechte achten und bei ihrer Konzipierung, Durchführung, Verbreitung und Nutzung das Wohlergehen der Bürger und der Gesellschaft insgesamt im Auge haben.
  • Sie sollten für Mensch und Umwelt sicher sein.
  • Sie sollten ethisch vertretbar sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
  • Sie sollten in Einklang mit dem Vorsorgeprinzip stehen.
  • Sie sollten den Grundsätzen der Offenheit für alle Akteure, der Transparenz und der Berücksichtigung des legitimen Rechts auf Zugang zu Informationen folgen. 
  • Sie sollten den höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen, Integrität der Forschung und eine gute Laborpraxis eingeschlossen.
  • Sie sollten eine größtmögliche Kreativität und Flexibilität im Hinblick auf Innovation und Wachstum unterstützen.

Zudem schlägt der Verhaltenskodex vor, dass Forscher und Forschungseinrichtungen für die möglichen sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit verantwortlich bleiben sollten.

Die Annahme des Kodex durch die Entscheidungsträger wird jährlich beobachtet werden. Der Verhaltenskodex wird alle zwei Jahre überarbeitet werden, um die Entwicklungen im Bereich N&N weltweit, sowie deren Integration in die europäische Gesellschaft zu beurteilen.

Der Kodex ist eine Verordnung und daher nicht rechtsverbindlich. Daher können die Mitgliedstaaten entscheiden, weiter oder enger gefasste Schutzmaßnahmen zu ergreifen, als dies der Kodex empfiehlt.

Nächste Schritte:

  • Bis 30. Juni 2008: Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die ergriffenen Maßnahmen informieren.
  • 2010: Erste Prüfung des Verhaltenskodex.

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Peter Lubrani, INECO
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Jonathan Zuck, Association for Competitive Technology (ACT)
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