Die Mitgliedstaaten sollten das Vorsorgeprinzip anwenden, um während der Forschungsaktivitäten einerseits die Forscher, die als erste mit nanotechnologischen Objekten in Kontakt sein werden, andererseits aber auch Fachkräfte, Verbraucher, Bürger und die Umwelt zu schützten, heißt es im Verhaltenskodex der Kommission für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologische (N&N). Der Text wurde am 7. Februar 2008 angenommen.
Die Kommission empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten den allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien des Kodex folgen, wenn sie ihre Strategien für die Entwicklung nachhaltiger Nanowissenschaften und -technologische (N&N) formulieren, annehmen und einführen.
Weiterhin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die freiwillige Annahme des Kodex durch relevante nationale Behörden, Geldgeber für Forschungsprojekte und Forscher zu unterstützen. Es wird ebenfalls erwartet, dass sie das Dokument nutzen, um den Dialog auf allen Ebenen zu fördern. Somit soll das Verständnis und der Einbezug der allgemeinen Öffentlichkeit in den Entwicklungsprozess neuen Technologien verbessert werden.
Der Verhaltenskodex empfiehlt, dass alle Forschungsaktivitäten im Bereich N&N im Einklang mit sieben Grundsätzen durchgeführt werden:
- Sie sollten die Grundrechte achten und bei ihrer Konzipierung, Durchführung, Verbreitung und Nutzung das Wohlergehen der Bürger und der Gesellschaft insgesamt im Auge haben.
- Sie sollten für Mensch und Umwelt sicher sein.
- Sie sollten ethisch vertretbar sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
- Sie sollten in Einklang mit dem Vorsorgeprinzip stehen.
- Sie sollten den Grundsätzen der Offenheit für alle Akteure, der Transparenz und der Berücksichtigung des legitimen Rechts auf Zugang zu Informationen folgen.
- Sie sollten den höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen, Integrität der Forschung und eine gute Laborpraxis eingeschlossen.
- Sie sollten eine größtmögliche Kreativität und Flexibilität im Hinblick auf Innovation und Wachstum unterstützen.
Zudem schlägt der Verhaltenskodex vor, dass Forscher und Forschungseinrichtungen für die möglichen sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit verantwortlich bleiben sollten.
Die Annahme des Kodex durch die Entscheidungsträger wird jährlich beobachtet werden. Der Verhaltenskodex wird alle zwei Jahre überarbeitet werden, um die Entwicklungen im Bereich N&N weltweit, sowie deren Integration in die europäische Gesellschaft zu beurteilen.
Der Kodex ist eine Verordnung und daher nicht rechtsverbindlich. Daher können die Mitgliedstaaten entscheiden, weiter oder enger gefasste Schutzmaßnahmen zu ergreifen, als dies der Kodex empfiehlt.




