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Stammzellenforschung: Ethik bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten [DE]

Veröffentlicht 26. April 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das Europäische Parlament hat das Kompromisspaket zur geplanten EU-Verordnung über neuartige Therapien unterstützt. Nach einer harten Auseinandersetzung wird die Entscheidung zur Ethik in Bezug auf Therapien, die zum Beispiel auf Stammzellen von menschlichen Embryonen beruhen, letztlich den Mitgliedstaaten überlassen.

Das Europäische Parlament hat am 25. April 2007 mit klarer Mehrheit den ergänzten Bericht von Miroslav Mikolášik über einen Vorschlag einer EU-Verordnung für neuartige Therapien angenommen. Mit dieser Abstimmung hat das Parlament alle auf Ethik bezogenen Änderungsanträge, die für den Bericht eingereicht wurden, abgelehnt, und somit eine europaweite Verordnung für Produkte oder Therapien, die auf Stammzellen von menschlichen Embryonen beruhen, unterstützt. Die Entscheidung, die Nutzung derartiger Behandlungen auf nationaler Ebene zu genehmigen, bleibt im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten.

Die Bioindustrie hat die Entscheidung begrüßt, da durch die künftige Verordnung eine europaweite rechtliche Grundlage und ein gemeinsames europäisches Zulassungsverfahren für Gentherapie, Zelltherapie und Gewebezüchtung entstehen. Die Verordnung soll Innovation fördern, da sie wirtschaftliche Barrieren, die durch die 27 unterschiedlichen Rechtsgrundlagen innerhalb der EU entstehen, beseitigt.

Der Bericht wurde ebenfalls von Patientenvereinigungen begrüßt, da eine europaweite rechtliche Grundlage den Zugang von Patienten zu innovativen Behandlungsformen harmonisieren würde, und ein zentralisiertes Vorgehen für Zulassungsverfahren neuer Produkte einen hohen Grad an Gesundheitsschutz gewährleisten würde.

Der Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen, erklärte: „Die heutige Abstimmung im Parlament ebnet den Weg für eine baldige Verabschiedung der dringend notwendigen Verordnung, die von Patienten und Industrie mit Ungeduld erwartet wird. Mit dieser Verordnung wird das Potenzial der EU für Innovationen freigesetzt, die zudem häufig von KMU ausgehen. Gleichzeitig wird damit den Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Ethikfragen Rechnung getragen.“

Die Verordnung bedarf vor der Veröffentlichung im Amtsblatt noch der Zustimmung durch den Ministerrat.

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