JTI gehören zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (RP7) und stellen den Versuch dar, die Fragmentierung von Forschungsbemühungen innerhalb strategischer Forschungsfelder zu vermeiden.
JTI werden verschiedene strategische langfristige Forschungspläne, zum Beispiel im Bereich Nanotechnologie, kombinieren oder vereinigen. Um Duplikationen zu vermeiden, werden die Akteure Forschungstätigkeiten auf Gebieten, die für alle Pläne von Interesse sind, gemeinsam durchführen, und gleichzeitig ihre eigenständigen Forschungsprojekte zu spezifischen Fragestellungen, welche für individuelle Akteure von Interesse sind, fortsetzen.
Ein Bericht der Kommission von Juni 2005 legte sechs Forschungsbereiche fest, innerhalb derer die am weitesten entwickelten Technologieplattformen angesiedelt sind und JTI entstehen könnten:
- innovative Arzneimittel
- Flugtechnik und Luftverkehr,
- Wasserstoff- und Brennstoffelemente,
- Globale Überwachung der Umwelt und Sicherheit,
- Nanotechnologie 2020, und
- Computersysteme
JTI-Forschungsprojekte mit Themen, die für die Industrie relevant sind, werde unter wirtschaftlichen Bedingungen durchgeführt. Die erwarteten Ergebnisse können zwischen der Entwicklung allgemeiner Standards bis hin zur Festlegung von Interoperabilität von Softwareprodukten variieren.
Jede JTI wird von 2007 bis 2013 Mittel im Wert 2-3 Mrd. Euro erhalten, wobei 50% der Ausgaben von der Industrie, 16% durch das RP7 der Kommission und 33% durch die Mitgliedsstaaten gedeckt werden.
Die offiziellen Entwürfe für die sechs geplanten JTI werden noch immer von der Kommission diskutiert, da die Kommission derzeit die Grundvoraussetzungen des ersten JTI nach folgenden Kriterien prüft:
- die strategische Bedeutung des Themas und die Möglichkeit einer eindeutigen Durchführung;
- Bestehen von Marktversagen;
- Belege für einen Mehrwert für die Gemeinschaft;
- Bestehen eines erheblichen und langfristigen Engagements der Industrie;
- Unzulänglichkeit existierender Gemeinschaftsmittel.
Die zwei ersten offiziellen Entwürfe zu innovativen Arzneimitteln und eingebetteten Computersystemen werden voraussichtlich bis Ende März 2007 veröffentlich werden. Anschließend muss der Entwurf mit einer 2/3 Mehrheit des Rats beschlossen werden. Das Parlament wird nur konsultiert werden.
Da Grundlage der JTI Artikel 171 ist – bisher das einzige Beispiel, wo er Anwendung findet, ist das Galileo-Projekt – existiert keine konkrete Vorlage, wie exakt die JTI gestaltet werden sollen. Die Inhalte von Galileo und JTI sind nicht vergleichbar, jedoch die Art und Weise ihres Funktionierens als öffentlich-private Partnerschaften.
Die einzige gemeinschaftliche Unternehmung auf Grundlage des Artikels 171 ist das Galileo Satellitennavigationssystem, welches momentan ernsthaft unter Verzögerungen leidet, da ursprünglich angenommene Kosten bereits überschritten sind. Gemäß ursprünglicher Pläne, sollte Galileo bis 2008 arbeitsfähig sein; nun ist dies jedoch auf 2011 verschoben worden. Momentan ist nur einer der 30 Satelliten in Betrieb, und selbst der 20-Jahres-Finanzierungsvertrag zwischen den acht Unternehmen, welcher bereits im Jahr 2005 unterzeichnet werden sollte, ist noch nicht abgeschlossen.
Eines der Hauptprobleme, welches zur Verzögerung des Galileo-Vertrags führt, ist die Teilung der Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Zudem ist eine Reihe von rechtlichen Problemen aufgetreten.
Auf Grund der Tatsache, dass JTI ein sehr komplexes Projekt ohne existierenden Vorläufer auf EU-Ebene ist, kann man davon ausgehen, dass ähnliche Probleme auftreten werden, die auch das Galileo-Projekt belasten. Dies hängt mit der internen Entscheidungsfindung des Rats sowie mit der Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln zusammen.




