Der Entwurf des Verhandlungsmandats, der im Vorfeld des Gipfels von der deutschen Ratspräsidentschaft in Umlauf gebracht wurde, legt die wichtigsten Elemente der institutionellen Reform dar. Der Reformvertrag soll die bereits existierenden Verträge ergänzen, mit dem Ziel, „die Effizienz und die demokratische Legitimität der erweiterten Union sowie die Kohärenz ihres auswärtigen Handelns“ zu erhöhen.
Trotz der Bemühungen Polens, die Frage des Abstimmungssystems im Rat wiederzueröffnen, erfährt dies keine explizite Erwähnung im Entwurf des Verhandlungsmandats. Eine Fußnote verweist allerdings auf die Tatsache, dass Polen und die Tschechische Republik die Definition des Abstimmungssystems der qualifizierten Mehrheit im Rat ändern wollen. Es bleibt offen, ob Polen von seinem Vetorecht Gebrauch machen wird.
Der Text vermeidet insbesondere jegliche Hinweise, die ihm den Beigeschmack einer Verfassung verleihen würden. Dies ist besonders wichtig für diejenigen Länder, die unter Rückschlägen von negativen Referenden zu leiden hatten, wie Frankreich und die Niederlande, aber auch für diejenigen, die bemüht sind, ein Referendum zu vermeiden, wie das Vereinigte Königreich. Daher wurden die Titel „Verfassung“ und „Außenminister der EU“ im Text fallen gelassen, ebenso wie die Erwähnung der EU-Symbole.
Um für die mögliche Anliegen der Mitgliedstaaten vorzusorgen, sieht der Text mögliche Opt-outs vor, um in folgenden Bereichen enger zusammen zu arbeiten: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), polizeiliche und rechtliche Zusammenarbeit bei strafrechtlichen Belangen und die Behandlung der Grundrechtscharta. Die Charta soll durch einen rechtlich verbindlichen Querverweis im Text des Reformvertrags in Kraft treten.
Der Anwendungsbereich der Charta ist jedoch noch zu klären. Im Vorfeld der Verhandlungen hat das Vereinigte Königreich deutlich gemacht, dass es nichts im neuen Vertrag akzeptieren werde, was Änderungen des bestehenden Arbeits- und Sozialrechts erzwinge.
Ein expliziter Satz, der den Vorrang des EU-Gesetzes vor nationalem Gesetz erklärt, wie dies seit 1963 der Fall ist, wird durch eine Erklärung über die Grundsätze, wie sie vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeführt wurden, ersetzt werden.
Zudem wird den nationalen Regierungen die Möglichkeit eingeräumt, EU-Gesetzgebungstexten eine „gelbe Karte“ zu zeigen; dies wird die Kommission auffordern, ihren Vorschlag zu überdenken.



