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Beginn des Gipfels: EU-Vertrag in der Waagschale [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 21. Juni 2007    | Aktualisiert: Montag 25. Juni 2007   

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach harten Diskussionen beim Gipfel am 22. Juni 2007 über einen Mandatsentwurf für eine institutionelle Reform geeinigt. Eine polnische Vetodrohung zu den Stimmrechten im Rat und die 'roten Linien' der Briten beim Arbeitsrecht, justiziellen und weiteren Angelegenheiten stellten die größten Hindernisse auf dem Weg zur Einigung dar.

Hintergrund:

Die Verhandlungen über den neuen Reformvertrag werden darauf abzielen, die wichtigsten Elemente der institutionellen Reform zu retten, die im EU-Verfassungsentwurf verkündet wurden, nachdem er 2005 von den Wählern in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist bemüht, über so vielen Fragen wie möglich Einigung zu erreichen, um zügig eine Regierungskonferenz einzuberufen, die den endgültigen Text für den Vertrag erstellen wird. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel ist bemüht, die Staats- und Regierungschefs der EU zu einer Einigung über ein Verhandlungsmandat zu bewegen, welches die Maßnahmen der Vertragsänderung detailliert absteckt.

Jedoch ist eine Einigung alles andere als sicher, da Polen die Frage über das Abstimmungssystem im Rat wiedereröffnen möchte und das Vereinigte Königreich der Schaffung eines europäischen Außenministerpostens sowie der Einbindung der Grundrechtscharta kritisch gegenübersteht.

Der Entwurf des VerhandlungsmandatsPdf external , der im Vorfeld des Gipfels von der deutschen Ratspräsidentschaft in Umlauf gebracht wurde, legt die wichtigsten Elemente der institutionellen Reform dar. Der Reformvertrag soll die bereits existierenden Verträge ergänzen, mit dem Ziel, „die Effizienz und die demokratische Legitimität der erweiterten Union sowie die Kohärenz ihres auswärtigen Handelns“ zu erhöhen.

Trotz der Bemühungen Polens, die Frage des Abstimmungssystems im Rat wiederzueröffnen, erfährt dies keine explizite Erwähnung im Entwurf des Verhandlungsmandats. Eine Fußnote verweist allerdings auf die Tatsache, dass Polen und die Tschechische Republik die Definition des Abstimmungssystems der qualifizierten Mehrheit im Rat ändern wollen. Es bleibt offen, ob Polen von seinem Vetorecht Gebrauch machen wird.

Der Text vermeidet insbesondere jegliche Hinweise, die ihm den Beigeschmack einer Verfassung verleihen würden. Dies ist besonders wichtig für diejenigen Länder, die unter Rückschlägen von negativen Referenden zu leiden hatten, wie Frankreich und die Niederlande, aber auch für diejenigen, die bemüht sind, ein Referendum zu vermeiden, wie das Vereinigte Königreich. Daher wurden die Titel „Verfassung“ und „Außenminister der EU“ im Text fallen gelassen, ebenso wie die Erwähnung der EU-Symbole.

Um für die mögliche Anliegen der Mitgliedstaaten vorzusorgen, sieht der Text mögliche Opt-outs vor, um in folgenden Bereichen enger zusammen zu arbeiten: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), polizeiliche und rechtliche Zusammenarbeit bei strafrechtlichen Belangen und die Behandlung der Grundrechtscharta. Die Charta soll durch einen rechtlich verbindlichen Querverweis im Text des Reformvertrags in Kraft treten. 

Der Anwendungsbereich der Charta ist jedoch noch zu klären. Im Vorfeld der Verhandlungen hat das Vereinigte Königreich deutlich gemacht, dass es nichts im neuen Vertrag akzeptieren werde, was Änderungen des bestehenden Arbeits- und Sozialrechts erzwinge.

Ein expliziter Satz, der den Vorrang des EU-Gesetzes vor nationalem Gesetz erklärt, wie dies seit 1963 der Fall ist, wird durch eine Erklärung über die Grundsätze, wie sie vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeführt wurden, ersetzt werden.

Zudem wird den nationalen Regierungen die Möglichkeit eingeräumt, EU-Gesetzgebungstexten eine „gelbe Karte“ zu zeigen; dies wird die Kommission auffordern, ihren Vorschlag zu überdenken.

Positionen:

Der polnische Premierminister Jaroslaw Kaczynski sagte im Gespräch mit der deutschen Bild-Zeitung zu der Teilnahme des Präsidenten Lech Kaczynski am EU-Gipfel: „Ich wäre nur gefahren, wenn es um ein Veto gegangen wäre. Um zu sagen: Wir stimmen nicht zu.” Er fügte hinzu: „Im Moment wollen wir nur, dass eine Debatte über das System der Stimmabgabe zugelassen wird.“

Im Vorfeld des Gipfels zweifelte der britische Außenministerin Margaret Beckett die Schaffung des Postens eines europäischen Außenministers und diplomatischer Dienste an. Die britische Regierung besteht in Hinblick auf die außenpolitischen Angelegenheiten der EU darauf, die Möglichkeit, eine eigene unabhängige Außen- und Verteidigungspolitik zu betreiben, zu erhalten, ebenso wie den Sitz im UN-Sicherheitsrat.

Der Kommissionspräsident José Manuel Barroso forderte Polen und das Vereinigte Königreich im Vorfeld des Gipfels auf, konstruktiv zu sein. Alle Mitgliedstaaten verteidigten ihre Positionen, aber man solle nicht mit „roten Linien“ und „Veto“ argumentieren. Dies seien nicht die richtigen Begriffe für eine Union, die handlungsfähig sein wolle.

Nächste Schritte:

  • 21. und 22. Juni 2007: Die EU-Staats- und Regierungschefs kommen zum Europäischen Gipfel über institutionelle Reformen in Brüssel zusammen. Diplomaten gehen davon aus, dass der Gipfel bis zum 23. Juni 2007 andauern könnte, und Journalisten bereiten sich auf eine anhaltende und ausgiebige Debatte vor.
  • Vor Ende 2007: Der Gipfel soll ein Mandat für eine Regierungskonferenz erteilen, die unter portugiesischer Ratspräsidentschaft abgehalten werden wird.
  • Bis 2009: Die Staats- und Regierungschefs der EU beabsichtigen, dass institutionelle Reformen vor den Europawahlen in Kraft treten.

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