Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem endgültigen und lange erwarteten Urteil bestätigt, dass es keine entscheidenden Verfassungseinwände gegen die Annahme des Lissabonvertrags gibt.
Der Vertrag an sich sei verfassungskonform mit dem deutschen Grundgesetz, so das Gericht. Weiterhin sagte das Gericht, dass der Vertrag nicht zur Formung eines EU-Staates führen werde. Stattdessen würde die EU unter Lissabon weiterhin eine Vereinigung aus souveränen Staaten beleiben, so das Gericht.
Trotzdem sagte das Gericht, dass vor der endgültigen Zustimmung noch eine höhere Beteiligung der deutschen Stimme in der EU für die deutschen Parlamentskammern von Nöten sei. Letztendlich glaubt das Gericht, dass der Bundesrat und der Bundestag nicht genügend Mitspracherecht im europäischen Gesetzprozess habe.
Abstimmung wird im September vor den Wahlen stattfinden
Das Gericht gab bekannt, dass der notwendige Wandel schnell durch das Parlament gebracht werden sollte und drückte seine Zuversicht aus, dass die letzte Hürde für die Ratifizierung des Vertrags relativ schnell vonstatten gehen könne.
Nach den Angaben von EurActiv Deutschland sieht es so aus, als ob der Bundestag eine spezielle Sitzung am 26. August einberufen wird, um die Empfehlungen des Gerichts zu debattieren. Eine weitere letztendliche Abstimmung könnte am 8. September stattfinden. Der Bundesrat würde dies dann am 18. September bestätigen, wodurch der Vertrag vor den Bundestagswahlen am 27. September ratifiziert werden könnte.
Ein Sprecher des deutschen Parlaments, der zu EurActiv unter Anonymität sprach, sagte, dass die deutschen Parlamentarier mit fast absoluter Sicherheit die Änderungen annehmen werden und dies mit großer Mehrheit. Jede andere Alternative sei unrealistisch, so der Sprecher weiter.
Polen, Tschechen und Iren warten auf Entscheidung
Während die deutsche Ratifizierung sicher zu sein scheint, richten sich nun alle Augen wieder auf Irland, dass sein zweites Referendum am 2. Oktober 2009 abhalten wird (EurActiv vom 24. Juni 2009).
Ein irischer Experte, der nicht genannt werden wollte, sagte dass die irische Regierung sich einige der Aspekte der deutschen Gerichtesentscheidung zu Herzen nehmen werde, dass es die Garantien, die von den EU-Politikern bei dem Gipfel in Brüssel Anfang des Monats gegeben wurden, bestätigt.
Insbesondere, stellte der deutsche Gerichtshof klar, dass der Vertrag nicht der EU die Kompetenz dazu ausspricht, die Armeen der Mitgliedsstaaten zu nutzen. Die irische Neutralität und die Frage, ob Lissabon zur Schaffung einer europäischen Armee beiträgt, war einer der bedeutendsten Punkte, warum das Resultat in der Wahl im letzten Juni "Nein" war.
Außerdem haben die euroskeptischen Präsidenten Tschechiens und Polens ihren Standpunkt noch einmal klar gestellt, dass sie den Vertrag nur unterzeichnen werden, wenn Irland noch ein weiteres mal abstimmt.
Der polnische Präsident Lech Kaczyński und der tschechische Präsident Václav Klaus gaben beide vor kurzem bekannt, dass sie die letzten sein werden, die den Lissabonvertrag unterschreiben werden, sobald Irland abgestimmt habe und die Antwort "Ja" sei und sobald alle EU-Länder die Prozedur beendet hätten.



