In den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2007 ist es den Staats- und Regierungschefs der EU gelungen, einen Ausweg aus der institutionellen Sackgasse zu finden; sie haben dem Entwurf eines neuen EU-„Reformvertrags“, der von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgelegt wurde, um die EU-Verfassung zu ersetzen, zugestimmt.
Die Staats- und Regierungschefs haben ein detailliertes Mandat für eine Regierungskonferenz unterzeichnet, die ihre Arbeit vor Ende Juli 2007 aufnehmen soll, um die Details eines neuen „Reformvertrags“, der bis Ende 2007 angenommen werden soll, auszuhandeln. Die Ratifizierung würde somit rechtzeitig vor den Europawahlen 2009 anstehen.
Die Einigung wurde getroffen nachdem die deutsche Ratspräsidentschaft Polen überzeugt hatte, seine Ablehnung gegenüber dem vorgeschlagenen Abstimmungssystem der doppelten Mehrheit im Rat fallen zu lassen. Konfrontiert mit einer weiteren Ablehnung durch den polnischen Präsidenten Lech Kaczynski, drohte die deutsche Bundeskanzlerin damit, die Regierungskonferenz ohne den zögerlichen Nachbarn einzuberufen. „Polen hat dann die Chance, sich in der Regierungskonferenz im Herbst dem europäischen Konsens anzuschließen.“, erklärte der Sprecher der deutschen Regierung, Ulrich Wilhelm.
Im Gegenzug wurde eine Erweiterung des derzeitigen Abstimmungssystems verhandelt, das Polen und Spanien im Vergleich zu den größten Mitgliedstaaten eine hohe Zahl an Stimmen gewährt.
Das System der doppelten Mehrheit, das die Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten sowie 65% der EU-Bevölkerung benötigt, und somit große Mitgliedstaaten bevorzugt, wird ab 2014 angewandt werden, nachdem sich die EU auf ihr langfristiges Budget für den Zeitraum 2014-2020 geeinigt hat. Das neue Abstimmungssystem wird in einer Übergangsphase zwischen 2014 und 2017 angewandt werden, aber ein Mitgliedstaat kann noch immer das alte Abstimmungssystem verlangen, wenn es möchte. Weiterhin macht es während dieser Zeit eine komplexe Klausel einfacher, eine Sperrminorität zu finden.
Polen gelang es außerdem, eine Energiesolidaritätsklausel zu erreichen, welche die Bedenken Polens hinsichtlich der angespannten Beziehungen zu Russland mildert.
In einem weiteren wichtigen Zugeständnis wurde dem Vereinigten Königreich eine Ausnahme von einer rechtlich verbindlichen Grundrechtecharta garantiert. Es gelang dem Vereinigten Königreich weiterhin, den umstrittenen Posten eines „EU-Außenministers“ durch einen „Hohen Repräsentanten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ zu ersetzen.
Der neue Zuständige für die EU-Außenpolitik wird permanent den Vorsitz der Ministerratstreffen innehaben und als Vize-Präsident der Kommission agieren, und somit die Posten den Hohen Repräsentanten Javier Solana und der Kommissarin für Außenbeziehungen Benita Ferrero-Waldner vereinen. Der Hohe Repräsentant für Außenpolitik wird durch einen auswärtigen Dienst bestehend aus Diplomaten der nationalen und der EU-Ebene unterstützt werden.
Der „Reformvertrag“ greift die wichtigsten institutionellen Änderungen, die im EU-Verfassungsentwurf enthalten sind, auf:
- Die Einführung eines permanenten EU-Präsidenten;
- Einen Repräsentanten für Außenpolitik, und;
- Festlegungen für neue Strukturen für Parlament und Kommission einer erweiterten Union.
Unter den neuen Elementen kommt es zu einer strikteren Teilung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, einer Stärkung der nationalen Parlamente sowie einer Möglichkeit der engeren Zusammenarbeit bei polizeilichen und rechtlichen Fragen in strafrechtlichen Angelegenheiten.



