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Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie: Kommission will Mitgliedstaaten mobilisieren

Veröffentlicht 31. Januar 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Kommission will erreichen, dass sich die Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Zivilgesellschaft die Lissabon-Agenda durch Partnerschaften für Wachstum und Beschäftigung stärker zu Eigen machen. 

Am 2. Februar wird die Kommission ihre lang erwartete Zwischenbilanz zur Lissabon-Agenda vorstellen. In Übereinstimmung mit dem Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe, der im letzten Jahr unter der Leitung von Wim Kok ausgearbeitet worden war, will die Kommission eine Neufokussierung der Agenda  erreichen, indem der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt wird und die Zielsetzungen auf einige wenige klare Prioritäten begrenzt werden. 

In der Einleitung zu ihrer Mitteilung erklärt die Kommission, dass die nachhaltige Entwicklung den allgemeinen Rahmen für die Lissabon-Strategie bildet: „Die Kommission schlägt eine Neufokussierung der Lissabon-Agenda auf Maßnahmen vor, die Wachstum und Beschäftigung auf eine Weise fördern, die mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung vollständig übereinstimmt“. 

Die Kommission erachtet es ebenfalls als wesentlich, dass sich die Mitgliedstaaten und Sozialpartner die Lissabon-Agenda stärker zu Eigen machen. Sie schlägt daher vor, eine „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ aufzubauen. Diese Partnerschaft sollte in ein Lissabon-Aktionsprogramm ausmünden, das sich auf drei Bereiche konzentriert: 

  • Europa für Investitionen und Erwerbstätigkeit attraktiver zu gestalten
  • Wissen und Innovation für Wachstum
  • Schaffung von Arbeitsplätzen

Ferner will die Kommission Berichterstattungsverfahren vereinheitlichen und andere Akteure (die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Bürger) mobilisieren. Die Mitgliedstaaten sollen aufgefordert werden, nationale Aktionspläne auszuarbeiten und eine Person zu ernennen, die für die Umsetzung der Lissabon-Strategie zuständig ist (eine/n ‚Mr’/‚Mrs Lissabon’). Dem Europäischen Parlament soll bei der Definition der notwendigen Reformen der Gemeinschaftspolitiken ebenfalls eine  Rolle zukommen.

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