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Bei einem Treffen zwischen den Staatschefs Italiens und der tschechischen Republik wurde deutlich, dass zwischen den beiden Ländern „Unstimmigkeit“ darüber herrscht, wie künftig mit dem Verfassungsvertrag vorgegangen werden soll. Die Unstimmigkeiten beziehen sich vor allem auf Fragen wie das Stimmrecht, die Verteilung der Kompetenzen und Symbole.
Nach einem Treffen am 15. Mai 2007 in Prag machten der italienische Premierminister und ehemalige Kommissionspräsident Romano Prodi und der tschechische Premierminister Mirek Topolanek deutlich, dass sie ‚verschiedene Vorstellungen’ von den künftigen institutionellen Reformen haben.
Prodi verteidigte den derzeitigen Text und sagte, dass die EU-Verfassung, auf die sich 2004 alle Mitgliedstaaten geeinigt hatten, ein ‚ernstzunehmender Ausgangspunkt’ sein sollte. Prodi betonte, dass der Text bereits von 18 der 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.
Sein tschechischer Partner Mirek Topolanek antwortete, der Text, der 2005 von den französischen und niederländischen Bürgern abgelehnt worden war, könne nur als ‚Basis’ für weitere Diskussionen dienen.
Topolanek sagte, nach den eindeutigen Erklärungen von dem französischen Präsidenten Sarkozy und dem niederländischen Premierminister Balkenende würden sowohl Frankreich als auch die Niederlande einen wiederholten Ratifizierungsprozess ablehnen, welcher daher ‚abgeschlossen’ sei.
Topolanek erklärte, er könne mit Prodi hinsichtlich der künftigen Ziele übereinstimmen, bemerkte jedoch, dass er eine andere ‚Vorstellung’ davon habe, wie diese Zukunft realisiert werden könne.
Wie sein polnischer Kollege will der tschechische Premierminister die Frage des Abstimmungsrechtes des Rates neu verhandelt sehen. Der Verfassungsvertrag schlägt vor, die Anzahl der Stimmen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß ihrer Bevölkerungszahl anzupassen.
Die tschechische Republik möchte weiterhin die Diskussion über die Verteilung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten wiedereröffnen. Topolanek argumentiert, dass, wenn der EU mehr Entscheidungsgewalt zugesprochen würde, im Gegenzug die Entscheidungsgewalt in anderen Bereichen an die Mitgliedstaaten übertragen werden müsse. Topolanek betonte, man erwarte Flexibilität auf beiden Seiten.
Ähnlich der Haltung Großbritanniens möchte Topolanek den neuen Vertragstext von jeglichen ‚quasi-konstitutionellen Symbolen’ befreien, indem Bezeichnen wie ‚Verfassung’ und ‚EU-Außenminister’ keine Verwendung finden, sowie die Charta der Grundrechte nicht in den Text eingefügt wird.
Die deutsche Ratspräsidentschaft ist derzeit um einen Kompromiss hinsichtlich der institutionellen Reform bemüht, welcher der Verfassungsvertrag als Grundlage dienen soll. Beim EU-Gipfel im Juni 2007 wird die Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Fahrplan für den neuen Vertrag bis 2009 vorlegen.