Den politischen Eliten fällt es schwer, Gründe für die Ablehnung der EU-Verfassung zu finden. Auch scheint der weitere Verlauf des Ratifizierungsprozesses in den Sternen zu stehen.
Rechtlich gesehen gilt die 30. Erklärung, die dem Verfassungstext beigefügt ist. Sie sieht vor, dass der Ratifizierungsprozess bis zum Oktober 2006 fortgesetzt wird. Viele politische Kommentatoren und einige Mitgliedstaaten jedoch (z.B. Großbritannien und die Tschechische Republik) scheinen jedoch ernste Zweifel zu haben, ob sie sich angesichts der Tatsache dass das Vertragswerk ohne die Zustimmung aller Länder praktisch ‚tot’ ist, überhaupt noch um die Ratifikation in ihrem Land bemühen sollen.
In einigen Ländern wird zudem befürchtet, dass die Ablehnung des Verfassungsprojekts sich negativ auf das Wahlverhalten ihrer eigenen Wähler auswirken und somit eine Abwärtsspirale in Gang setzen könnte. Vieles deutet darauf hin, dass das ‚Nein’ in Frankreich die Verfassungsgegner in den Niederlanden gestärkt hat und auch Meinungsumfragen in Luxemburg, wo im Juli ein Referendum abgehalten wird, scheinen zu zeigen, dass das ‚Nein’-Lager von dem ‚Non’ profitiert.



