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Im Herbst 2004 hatten die Staats- und Regierungschefs der EU den Verfassungsvertrag unterzeichnet, die Ratifizierung wurde jedoch nach zwei negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden 2005 ausgesetzt. Nun versuchen die Mitgliedstaaten sich auf Grundlage des Verfassungstextes auf einen neuen Vertrag zu einigen. Dieses Dossier fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, die vom Verfassungsvertrag hinsichtlich des jetzigen Systems, das auf dem Vertrag von Nizza basiert, vorgeschlagen wurden.
Derzeit basiert die EU auf mehrere Verträge, die während ihrer 50jährigen Geschichte mehrmals geändert worden sind. Die drei ersten Verträge gründeten die Europäischen Gemeinschaften: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951), Vertrag über die Gründung, Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)(1957). Der vierte Gründungsvertrag ist der Vertrag von Maastricht (1992), der die Europäische Union gründete.
Die Gründungsverträge sind mehrmals durch neue Verträge geändert worden: der Fusionsvertrag (1965), die Einheitliche Europäische Akte (1986), der Vertrag von Amsterdam (1997) und der Vertrag von Nizza (1997), der seit dem 1.Februar 2003 in Kraft ist. Die Beitrittsverträge mit den neuen Mitgliedstaaten sind weitere Beispiele für Vertragsänderungen.
Der "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (Verfassungsvertrag) ist ein einziger Text, der alle bestehenden Verträge ersetzen soll. Er verleiht der Europäischen Union eine eigene Rechtspersönlichkeit unter nationalem und internationalem Recht.
Der Vertrag von Maastricht gründete ein neues Gebilde, die Europäische Union, mit einer Drei-Säulen-Struktur (entspricht den drei Gemeinschaftsverträgen), die aus einer Gemeinschaftssäule, einer Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und derjenigen von Justiz und Inneres besteht.
Der Vertrag von Amsterdam übertrug einen Teil der Tätigkeiten, die vorher Teil der dritten Säule gewesen waren auf die Gemeinschaftssäule. Damit beschränkt sich die dritte Säule auf die justizielle und polizeilich Zusammenarbeit. Der Hauptunterschied der zweiten und dritten Säule zur ersten Säule (der 'Gemeinschaftsmethode') besteht darin, dass die Entscheidungsverfahren und Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, zwischenstaatlicheren ('intergouvernmentaleren') Charakter haben.
Der Verfassungsvertrag verschmelzt die drei 'Säulen', obgleich Sonderverfahren auf dem Gebiet der Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung beibehalten werden.
Erstmals in der Geschichte der Vertragsänderungen wurde die transparentere 'Konvents-Methode' angewandt, um einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag auszuarbeiten, der anschließend von den EU-Mitgliedstaaten mit Rahmen einer Regierungskonferenz (IGC) diskutiert wurde. Der Konvent, der seinen Entwurf im Juli 2003 fertigstellte, vereinigte die Hauptvertreter in dieser Debatte: Regierungsvertreter (der 15 Mitglieds- und 13 Kandidatenländer), Vertreter der nationalen Parlamente und der Kommission, Beobachter des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialauschusses sowie Vertreter der europäischen sozialen Partner und den Europäischen Bürgerbeauftragten.
Die Verfassung ist ein Vertrag, der von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. In einigen Ländern wird der Vertrag per Referendum ratifiziert werden; in anderen sind die nationalen Parlamente für die Ratifikation zuständig (siehe auch die Übersicht von EurActiv zum Thema: 'Referenden über EU-Verfassen - die Bürger entscheiden lassen?). Sollten lediglich vier Fünftel der Mitgliedstaaten den Vertrag nach zwei Jahren ratifiziert haben, wird der Europäische Rat zusammenkommen, um die Situation zu beurteilen. Über künftige Verfassungsänderungen werden die Mitgliedstaaten mit Einstimmigkeit entscheiden. Einige Änderungen jedoch - wie der Anwendungsbereich der qualifizierten Mehrheitsabstimmungen - können mit einer einstimmigen Entscheidung des Europäischen Rates eingeführt werden.
Eine neue 'Austrittsklausel' wird es Mitgliedstaaten erlauben, aus der Union auszutreten.
Der Verfassungsvertrag besteht aus vier Teilen:
Die Verfassung vereinfacht die Rechtsakte der EU. Ihre Zahl wird von derzeit fünfzehn auf sechs reduziert. Sie werden die folgenden sein: Gesetze und Rahmengesetze (Gesetzgebungsakte), Verordnungen und Beschlüsse (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) sowie Empfehlungen und Stellungnahmen (nicht rechtsverbindlich).
Wichtigste Änderungen des institutionellen Rahmens
| Institution | Änderungen | Ab wann (falls anderer Zeitpunkt als der des Inkrafttretens des Vertrags) |
| Europäischer Rat |
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| EU-Außenminister |
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| Ministerrat (Rat) |
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| Europäisches Parlament |
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Parlament soll einen Vorschlag zur Zusammensetzung des Parlaments vor den Europawahlen 2009 vorlegen, welcher vom Europäischen Rat mit Einstimmigkeit angenommen werden muss. |
| Kommission |
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November 2014 |
Definition der qualifizierten Mehrheit (QM)
Der Europäische Rat einigte sich darauf, die qualifizierte Mehrheit als 55 Prozent (aber mindestens 15) der Mitgliedstaaten zu definieren, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Eine Blockademinderheit kann von vier Mitgliedstaaten gebildet werden. Allerdings können Ratsmitglieder, die mindestens drei Viertel der Blockademinderheit repräsentieren (entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder der Bevölkerung), fordern, dass der Rat das umstrittene Thema weiter diskutiert. Diese Maßnahme kann 2014 vom Rat aufgehoben werden.
Wenn der Rat auf eigene Initiative, der eines Mitgliedstaates oder einer Empfehlung der Kommission oder der Europäischen Zentralbank handelt, wird die qualifizierte Mehrheit als 72 Prozent der Ratsmitglieder, die zusammen 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen, definiert. Dieses gilt vor allem in den Bereichen Justiz und Inneres, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschafts- und Währungspolitik und im Falle dessen, dass ein Mitgliedstaat aus der Union austritt oder die Mitgliedschaft eines Landes ausgesetzt wird.
Das Dokument nennt einige Bereiche, in denen nicht alle Ratsmitglieder Stimmrecht haben (z.B.Eurozone und verstärkte Zusammenarbeit). In diesen Fällen gelten die gleichen Prozentsätze (abhängig vom Politikbereich), allerdings auf der Grundlage der Mitgliedstaaten mit Stimmrecht.
| Bevölkerungszahlen: EU-27 | ||
| Land | Einwohner | % der Gesamtbevölkerung der EU-27 |
| Deutschland | 82,54 | 17,04 |
| Frankreich | 59,90 | 12,37 |
| Großbritannien | 59,33 | 12,25 |
| Italien | 57,48 | 11,87 |
| Spanien | 40,98 | 8,46 |
| Polen | 38,19 | 7,88 |
| Rumänien | 21,71 | 4,48 |
| Niederlande | 16,26 | 3,35 |
| Griechenland | 11,05 | 2,28 |
| Portugal | 10,48 | 2,16 |
| Belgien | 10,40 | 2,15 |
| Tschechische Republik | 10,21 | 2,11 |
| Ungarn | 10,12 | 2,09 |
| Schweden | 8,97 | 1,85 |
| Österreich | 8,09 | 1,67 |
| Bulgarien | 7,80 | 1,61 |
| Dänemark | 5,40 | 1,11 |
| Slowakei | 5,38 | 1,11 |
| Finnland | 5,22 | 1,08 |
| Irland | 4,03 | 0,83 |
| Litauen | 3,45 | 0,71 |
| Letland | 2.32 | 0,48 |
| Slowenien | 1,99 | 0,41 |
| Estland | 1,35 | 0,28 |
| Zypern | 0,73 | 0,15 |
| Luxemburg | 0,45 | 0,09 |
| Malta | 0,40 | 0,08 |
| Total | 483.44 | 100 % |
Das Prinzip der Einstimmigkeit wird auch weiterhin im Bereich der Steuerpolitik, teilweise im Bereich der Sozialpolitik und in einigen Bereichen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik gelten. Gesetze, die die Eigenmittel, die Finanzielle Vorausschau oder zukünftige Verfassungsänderungen betreffen, müssen einstimmig angenommen werden.
Das neue Abstimmungssystem soll am 1.November 2009 in Kraft treten.
Verstärkte Zusammenarbeit
Die 'permanente strukturierte Zusammenarbeit' wird es Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung ermöglichen, enger zusammenzuarbeiten und gemeinsam komplexe militärische Aufgaben durchzuführen.
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden Mitgliedstaaten eine 'verstärkte Zusammenarbeit' eingehen können, sofern der Rat diesem einstimmig zustimmt. Die 'Kerngruppe' kann dann entscheiden, ob sie qualifizierte Mehrheit oder das Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung anwenden will.
Verstärkte Zusammenarbeit wird für diejenigen Mitgliedstaaten der Eurozone möglich sein, die eine gemeinsame Steuerpolitik (z.B. Harmonisierung von Umsatz- und Mehrwertsteuern) mit qualifizierter Mehrheit umsetzen wollen.
Wirtschafts- und Währungsunion
Mitglieder der Eurozone werden unter dem Verfassungsvertrag mehr Einfluss bekommen. Der 'Euro-Ecofin-Rat', der die Mitglieder der Eurozone umfasst, kann Empfehlungen verabschieden, die für die Mitgliedstaaten gelten, die Mitglieder der Eurozone sind. Darüber hinaus kann er Maßnahmen bezüglich exzessiver Haushaltsdefizite billigen. Der Euro-Ecofin-Rat wird dem Beitritt neuer Länder zur gemeinsamen Währungsunion als erstes seine Zustimmung geben müssen. Mitglieder der Eurozone werden gemeinsam in internationalen Finanzeinrichtungen vertreten werden.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Gemeischaftsmethode wird in allen Bereichen dieses Gebiets angewandt werden. Die qualifizierte Mehrheit wird das gebräuchlichste Abstimmungssystem werden und für die Bereiche Asyl, Einwanderung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gelten. Den Mitgliedstaaten jedoch steht auch eine 'Notbremse' zur Verfügung. Diese ermöglicht es einem Mitgliedstaat, beim Europäischen Rat Einspruch einzulegen, wenn es der Meinung ist, dass seine nationalen Interessen auf dem Spiel stehen. [Diese Möglichkeit wurde auf Ansinnen Großbritanniens eingeführt. Großbritannien will hiermit verhindern, dass künftige Gesetzgebung mit Grundprinzipien seines Rechtssystems in Konflikt gerät].
Der Verfassungsvertrag ermöglicht es dem Rat, das Amt eines Europäischen Staatsanwalts einzurichten. Hierzu ist eine einstimmige Mehrheit erforderlich. Der Zuständigkeitsbereich des Staatsanwalts wird zunächst darin bestehen, Verbrechen zu bekämpfen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen. Später könnten 'ernste Verbrechen mit einer grenzüberschreitenden Dimension' hinzukommen.
Mehr Transparenz
Die Verfassung umfasst einen Artikel, in dem es heisst, dass eine Million Bürger aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten die Kommission auffordern können, den Gesetzgebern einen geeigneten Vorschlag vorzulegen.
Ratssitzungen sind öffentlich, wenn der Rat in seiner legislativen Eigenschaft tätig ist.
Nationale Parlamente werden von allen neuen Initiativen der Kommission in Kenntnis gesetzt. Wenn ein Drittel von ihnen meint, dass ein Vorschlag gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, muss die Kommission ihren Vorschlag nochmals überprüfen.
Der Vertrag wird, aufgrund der Aufnahme der Grundrechtecharte, einen besseren Schutz der Grundrechte gewährleisten.