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Ratspräsidentschaft betont soziale Dimension der EU-Verfassung [DE]

Veröffentlicht 15. März 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Am 14. März 2007 betonte der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor  Kommission und Parlament die "soziale Seite" der EU, die in der Jubiläumserklärung Ausdruck finden wird.

„Europa steht für ein Gesellschaftsmodell, das wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer und ökologischer Verantwortung verbindet“, betonte Steinmeier. Weiterhin sagte er: „Die EU hat ein soziales Gesicht, und auch diese soziale Dimension Europas wollen wir in der Erklärung deutlich machen.“

Der Verfassungsvertrag war 2005 von Wählern in Frankreich und in den Niederlanden in einem Referendum abgelehnt wurden. Ein Hauptgrund, warum das französische Referendum scheiterte, war das Fehlen sozialer Elemente.

Der deutsche Außenminister erklärte in der Versammlung, dass das die Ratspräsidentschaft aus dem Erfolg des Frühjahrsgipfels Vertrauen schöpfe, und nun versuchen werde, diesem Gefühl in der Berliner Erklärung weiteren Auftrieb zu verleihen.

Steinmeier betonte, dass die Ratspräsidentschaft offen für die Erwartungen der Menschen an die EU war. Er sagte: „Wenn wir die Menschen für Europa gewinnen wollen, dann müssen wir an konkreten Beispielen zeigen, dass ihnen die europäische Einigung nützt.“

Stellungnahmen: 

Der Präsident des Parlaments, Hans-Gerd Pöttering, sagte, das Europaparlament solle unter keinen Umständen am Bekenntnis zum Verfassungsvertrag zweifeln. Er spricht sich für den Vertrag, besonders für den Abschnitt über Werte, aus. Er fügte hinzu, dass Europa eine „Wiedergeburt“ benötige, und dass man nun den Mut und den Willen haben sollte, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

Die Kommissarin für Kommunikation Margot Wallström betonte, dass das Berliner Treffen ein bedeutungsvoller Schritt in Richtung des neuen Vertrags und für die Stärkung der EU-Institutionen sei. Sie fügte hinzu, dass die Erweiterung der Arbeit der EU einen neuen Wert und eine neue Dynamik gegeben habe, und dass sie sicher sei, dies würde auch künftig der Fall sein.

Hintergrund : 

Die Berliner Erklärung am 25. März 2007, vorgelegt von Rat, Parlament und Kommission, die das 50. Jubiläum der EU kennzeichnet, wird neue Impulse für die derzeit stillgelegte Verfassungsdebatte liefern.

Die zweiseitige Erklärung wird aus vier Teilen bestehen. Der erste wird die historischen Errungenschaften der EU bezüglich Frieden, Stabilität und Wohlstand darlegen.

Das zweite Element wird den fundamentalen Prinzipien der „europäischen Methode“, wie Gleichheit der Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten, Transparenz und Subsidiarität, Aufmerksamkeit schenken.

Der dritte Abschnitt wird sich auf die wichtigsten, die EU vereinenden Werte, besonders die Würde des Menschen, beziehen. 

Der abschließende Teil der Erklärung wird sich den zukünftigen Herausforderungen, wie Bekämpfung des Klimawandels, Außen- und Sicherheitspolitik, innere Sicherheit, Bürgerrechten und sozialer gesellschaftlicher Verantwortung, widmen.

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