Bisher sind aus der „Reflexionsphase“ über die Zukunft der EU, die nach der Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags durch die Franzosen und Niederländer im Mai/Juni 2006 kaum konkrete Ergebnisse hervorgegangen.
Die EU-Außenminister haben sich bei ihrem informellen Treffen am 27. und 28. Mai in Klosterneuburg (in der Nähe von Wien) darauf geeinigt, bis spätestens 2009 Klarheit über die künftige Rechtsgrundlage der EU zu schaffen.
Die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik begrüßte „das Sichtbarwerden von ersten Bausteinen für einen neuen Konsens zur Zukunftsdebatte“. Bezüglich des Verfassungsprojekts erklärte sie: „Es hat keine Todeserklärungen gegeben“.
Von der deutschen Regierung, die im Januar 2007 den Ratsvorsitz übernimmt, wird nun erwartet, dass sie bis Juni 2007 (d. h. nach den Wahlen in Frankreich und den Niederlanden) konkrete Vorschläge dazu macht, wie es mit der Verfassung weitergehen soll. Andeutungen des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier lassen darauf schließen, dass sie unter anderem eine Namensänderung des Verfassungsvertrags umfassen könnten.
Wenig Unterstützung fand Kommissionspräsident Barroso mit seiner Aufforderung, dass die Staats- und Regierungschefs anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Europäischen Gemeinschaft 2007 eine feierliche Erklärung zu den Zielen und Werten der EU unterzeichnen sollten (siehe auch EurActiv, 15. Mai 2006). Ebenfalls abgelehnt wurde sein Vorschlag zur Ausdehnung der qualifizierten Mehrheit im Bereich Justiz und Inneres, auf Grundlage der im Nizza-Vertrag enthaltenen so genannten „Passerelle-Klausel“ (siehe auch EurActiv, 9. Mai 2006).
Die geplante Verlängerung der „Reflexionsphase“ wird voraussichtlich in die Schlussfolgerungen des am 15. und 16. Juni in Brüssel stattfindenden EU-Gipfels einfließen.



