Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Verfassungsvertrag im Mai 2005 zugestimmt hatten, reichte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, um zu verhindern, dass Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag unterzeichnet und er somit ratifiziert würde. Laut Gauweilers Klage schützt der Verfassungsvertrag die Grundrechte der Bürger gegenüber den Gesetzen der EU nicht im ausreichenden Maße, er sei außerdem unzureichend demokratische legitimiert und verstoße gegen die Wirtschaftsverfassung des deutschen Grundgesetzes. Der Verfassungsvertrag legitimiere des weiteren den Europäischen Gerichtshof, dessen rechtliche Grundlage ungenügend sei.
Unmittelbar nach der Klageeinreichung versuchten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat, die Klage als „unbegründet“ abweisen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Aufforderung jedoch nicht gefolgt. Daraufhin machte Bundespräsident Horst Köhler die verbindliche Zusage, den Verfassungsvertrag nicht zu unterzeichnen, bevor das Verfassungsgericht über die Klage Gauweilers entschieden habe. Das Gericht hat nun bekannt gegeben, vorerst nicht über die Klage entscheiden zu wollen.
Siegfried Broß, Berichterstatter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, stellte klar: „Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Fortführung des Europäischen Verfassungsprozesses nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden und der Absicht der Europäischen Union, während des deutschen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2007 einen Fahrplan vorzulegen, wie ein - möglicherweise veränderter – Vertrag unter neuem Namen bis 2009 in Kraft treten kann, sehe ich für eine Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag für eine Verfassung für Europa gegenwärtig keine Priorität."
Broß fügte hinzu, dass das Verfassungsgericht kein Urteil fällen könnte so lange die Diskussionen auf EU-Ebene nicht abgeschlossen seien: „Eine Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses führen, die mit seiner Funktion als Träger der Letztentscheidungskompetenz unvereinbar ist."
Die erfolgreiche Klage des CSU-Abgeordneten Gauweiler stellt Merkels Forderung, den Ratifizierungsprozess europaweit fortzusetzen, in Frage.
Merkel hatte sich als Ziel gesetzt, am 25. März 2007 eine „Berlin-Erklärung“ in der deutschen Hauptstadt vom Europäischen Parlament und der Kommission unterzeichnen zu lassen, um ein starkes Signal an die Länder, die die Verfassung nicht unterzeichnet haben, zu senden. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts reiht sich Angela Merkel nun selbst in die Reihe der Regierungschefs ein, deren Staaten die Verfassung nicht ratifiziert haben. Derzeit haben 15 Staaten den Verfassungsvertrag verabschiedet.



