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Vertrag von Lissabon: Eine tragfähige Antwort auf konstitutionelle Fragen? [DE]

Veröffentlicht 03. März 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Vertrag von Lissabon sei ein „weiterer Meilenstein“ im Integrationsprozess der EU, der vor mehr als 20 Jahren mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte begonnen habe. Dies schreiben Andreas Hofmann und Wolfgang Wessels von der Universität zu Köln in einem Artikel für die Vierteljahreszeitschrift integration.

Die Autoren erörtern, ob der neue Vertrag eine tragfähige und abschließende Antwort auf das „dreifache Dilemma“ der konstitutionellen Grundfragen der EU liefert. Sie ergründen, ob der Reformprozess durch den Vertrag „abgeschlossen“ sei, wie dies in der Präambel geäußert werde.

Hofmann und Wessels erklären - ähnlich wie dessen Vorgänger, die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza - ziele der Vertrag von Lissabon auf folgendes ab:

  • Steigerung der Effizienz der EU;
  • Erhöhung der demokratischen Legitimität der Union;
  • Verbesserung der Kompetenzverteilung innerhalb des Mehrstufensystems der EU.

Die Autoren sagen, dass jeder dieser Bereiche von einem Dilemma dominiert sei, das auch im Vertrag vorkomme: der Wunsch nach erhöhter Effizienz gegenüber dem Bestehen seitens der Mitgliedstaaten auf ihrem Recht, die endgültige Entscheidung zu treffen, beispielsweise durch ein Veto im Rat.

Die Frage der Legitimität kann dadurch gelöst werden, indem die EU-Institutionen direkt legitimiert würden, oder – wie dies oft auf nationaler Ebene bevorzugt würde – Legitimität von den nationalen Parlamenten abgeleitet würde.

Weiter erkennen die Autoren die Tatsache an, dass die EU die beste Ebene sein könnte, auf der bestimmte Probleme gelöst werden könnten. Die nationale Ebene müsse sich jedoch ebenfalls auf den Erhalt der Souveränität der Nationalstaaten konzentrieren, sodass die Befugnisse der EU beschränkt blieben.

Dennoch sagen Hofmann und Wessel, dass durch den neuen Vertrag in all diesen Bereichen ein Fortschritt gemacht worden sei: Die Union werde größere Kapazitäten haben, um zu handeln, und eine stärkere demokratische Teilhabe werde möglich sein. Sie sagen auch, es werde abzuwarten sein, ob und in welcher Form die europäischen und nationalen Politiker von dem neuen Text Gebrauch machen – und insbesondere, ob ungeprüfte Änderungen am Nizza-Vertrag „unerwartete Folgen“ haben würden.

Auch ohne derartige Nebeneffekte, so schließen die Autoren und geben zwei weitere Gründe, werde der Vertrag von Lissabon vermutlich nicht der letzte Reformvertrag sein:

Erstens könnten neu geschaffenen Instrumente zu Druck führen, weitere Reformen durchführen zu müssen. Zweitens bestimme der jüngste Vertrag nicht die EU-‚Verfassung’. Sie fügen hinzu, dass die Debatte über die Angelegenheit weiter gehen werde, auch wenn der Rat diese Idee nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags fallen gelassen habe.

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