Besteuerung von E-Commerce – Lösungen gesucht

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Besteuerung von E-Commerce – Lösungen gesucht

  • Das Internet stellt die Steuerpolitik vor neue Herausforderungen. Bei der Umsatzsteuer erschwert die mangelhafte Identifizierbarkeit der Konsumenten die Besteuerung des E-Commerce. Die Umsetzung des international üblichen Be-stimmungslandprinzips ist kaum möglich. Bei den Ertragsteuern ergeben sich für international operierende Unternehmen möglicherweise neue Gestaltungs-möglichkeiten. Beides kann zu einer Erosion des Steueraufkommens führen. Gegenwärtig ist das Volumen des E-Commerce jedoch noch zu gering, um ernsthafte fiskalische Probleme auszulösen.
  • Für die Unternehmensbesteuerung ist entscheidend, ob Internet-Server Betriebs-stätten darstellen. Wäre dies der Fall, könnten Unternehmen ihre Server in Nied-rigsteuerländern platzieren und auf den Server entfallende Gewinne nach dem Betriebsstättenprinzip dort versteuern. Juristisch ist die Frage umstritten, ob ein Server eine Betriebsstätte begründet.
  • Umsatzsteuerlich problematisch sind lediglich reine Online-Umsätze, bei denen sowohl Bestellung, als auch Auslieferung und ggf. Bezahlung online abge-wickelt werden. Sie machen nur einen kleinen Teil des gesamten E-Commerce aus. Offline-Umsätze, bei denen lediglich die Bestellung online, die Ausliefe-rung aber auf traditionellem Postweg erfolgt, sind steuerlich unproblematisch.
  • Die Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips (es gilt der Steuersatz des Landes, in dem der Endverbrauch stattfindet) bei Online-Umsätzen scheitert daran, dass der Anbieter häufig nicht erkennen kann, aus welchem Land die Kundenbestellung stammt. Damit fehlt die Information über den anzuwendenden Umsatzsteuersatz. Das Ursprungslandprinzip (es gilt der Steuersatz des Landes, aus dem die Lieferung erfolgt) führt zu internationalen Wettbewerbs-verzerrungen, weil die Produktpreise von den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen abhängen. Da z.B. die USA derzeit keine Umsatzsteuer auf Online-Umsätze erheben, besteht weltweit für Konsumenten der Anreiz, digitale Produkte von den Websites amerikanischer oder anderer steuerfreier Anbieter herunterzuladen. Faktisch bleiben Online-Geschäfte damit steuerfrei.
  • Die jüngst verabschiedete EU-Richtlinie verlangt von Anbietern aus Drittstaaten, sich in einem EU-Land registrieren zu lassen und bei Geschäften mit EU-Konsumenten die im Registrierungsland gültige Umsatzsteuer zu berechnen. Allerdings werden die bisherigen Wettbewerbsverzerrungen damit lediglich de jure, nicht aber de facto beseitigt, weil Anbieter aus Drittländern kaum zur Registrierung gezwungen werden können. Das globale Netz erfordert steuerpolitisch globale Antworten. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung des E-Commerce wird es jetzt notwendig, wirksame Konzepte zu entwickeln.

For the full analysis, see

Besteuerung von e-commerce. For more analysis see theDeutsche Bank Research website.  

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